Friedensrichter für Grimma gesucht

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Äste ragen zu weit über den Zaun, die Hecke ist zu hoch. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein Fall für den Friedensrichter der Kommunen. Die Stadt Grimma sucht derzeit nach geeigneten Bewerbern für das Ehrenamt des Friedensrichters als Stellvertreter.

Die Funktion der Friedensrichterin oder des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, die Wahl erfolgt durch den Stadtrat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Entschädigung erfolgt. Bewerbungen für das Amt des stellvertretenden Friedensrichters sind an die Stadtverwaltung Grimma, Ordnungsamt, Markt 16/17, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 98 58 250 zu richten. Die komplette Ausschreibung finden Interessierte auf der kommunalen Website www.grimma.de.

Die Aufgabe eines Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist dabei vielfältig, wie beispielsweise die Schlichtung bei Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung der persönlichen Ehre oder Sachbeschädigung.