Grimma. Frauen und Männer werden gesucht, die am Amtsgericht Grimma als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche bei den Amtsgerichten mit und stehen dabei grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Für den Amtsgerichtsbezirk Grimma werden für die Amtsperiode sechs Haupt- und sechs Hilfsschöffen für die Erwachsenenschöffen und sechs Haupt- und sechs Hilfsschöffen für die Jugendschöffen benötigt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Leipzig wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Interessenten bewerben sich bis 28. März für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene beim Ordnungsamt der Stadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma.
Das Jugendamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4 in 04550 Borna nimmt die Bewerbungen für die Jugendschöffen an. Gern kann das Formular auf der Internetseite www.schoeffenwahl. de dafür genutzt werden. Interessenten für das Schöffenamt erhalten nähere Informationen in der Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“, herausgegeben vom Freistaat Sachsen – Staatsministerium für Justiz. Die Broschüre ist im Ordnungsamt der Stadt Grimma in der Marktgasse 2 erhältlich.