Alle Asylsuchenden werden in Sachsen in der Erstaufnahmeeinrichtung medizinisch untersucht

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Sachsen. Seit gestern in den Medien aufgetauchte Nachrichten, wonach die Zentrale Auslรคnderbehรถrde des Freistaates Sachsen (ZAB) vor wenigen Wochen einen Asylsuchenden ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung bis zum Entscheid im Asylverfahren zugewiesen hรคtte, sind nicht zutreffend.

Die Landesdirektion teilte heute mit, dass der betreffende Asylsuchende die in den Erstaufnahmeeinrichtungen gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung durchlaufen, die auch eine Rรถntgenuntersuchung der Lunge einschlieรŸt, hat. Im Ergebnis dessen wurde er durch das Gesundheitsamt Dresden als Tuberkulose(Tbc)-Verdachtsfall eingeordnet und umgehend nach Coswig in das dortige Zentrum fรผr Pneumologie und Thoraxchirurgie eingewiesen. Das Fachkrankenhaus untersuchte den Asylsuchenden erneut, gab danach allerdings Entwarnung: Eine infektiรถse Tbc-Erkrankung kรถnne ausgeschlossen werden. Der Verteilung des betreffenden Asylbewerbers an eine der unteren Unterbringungsbehรถrden, in diesem Fall an die Landeshauptstadt Dresden, stand damit nichts mehr im Wege.Dennoch wurde im Lungenfachkrankenhaus in Coswig aus dem Sputum des Mannes eine Kultur angezรผchtet, die sich spรคter unerwarteter Weise als Tbc-belastet herausstellte. Nachdem dieser Fall ausgewertet geworden ist, wird es in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen ein anderes Verfahren im Umgang mit Tbc-Verdachtsfรคllen geben: Wenn sich das bei Tbc-Verdachtsfรคllen zur vertiefenden Diagnostik beteiligte Fachkrankenhaus zur รœberprรผfung des Sputums entschlieรŸt, wird es bis zum Zeitpunkt des Testabschlusses (die Kultur braucht mehrere Wochen, um sich zu entwickeln und eine sichere Diagnose zu ermรถglichen) einen Verteilstopp fรผr die betreffenden Asylsuchenden geben. Diese bleiben dann weiter in der EAE und mรผssen dort einen Atemschutz tragen. Eine Verteilung an einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zur lรคngeren Unterbringung erfolgt erst, wenn auch der Test des Sputums ergebnislos bleibt.