Gebühren für Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild entfallen -Ab Januar übernimmt der Freistaat Sachsen die Gebühr

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Symbolbild/Pixabay

Landkreis Leipzig. Auf der Grundlage der „Verwaltungsvorschrift Trichinenerstattung Schwarzwild“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 15.12.2017 übernimmt der Freistaat Sachsen für 2018 und 2019 die Gebühren für die Trichinenuntersuchung im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Schwarzwild.

Ziel ist eine Unterstützung bei der Reduzierung der hohen Wildschweinbestände und des damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP).

Der Landkreis Leipzig wird daher für die amtliche Untersuchung von Trichinenproben, welche die zur Probenentnahme berechtigten Jäger im LÜVA abgeben, ab dem 01.01.2018 keine Gebühr erheben. Am sonstigen Ablauf von Untersuchung und Befundmitteilung ändert sich dadurch nichts.

Bei der Abgabe von erlegtem Schwarzwild an einen Wildbearbeitungsbetrieb erfolgt die Probenahme dort und die gegenüber dem Betrieb erhobene Gebühr je Tierkörper reduziert sich.

In diesem Zusammenhang möchte Dr. St. Siebert, Sachgebietsleiter Lebensmittelhygiene und Fleischhygieneüberwachung nochmals auf die im Zusammenhang mit der ASP-Gefahr notwendige außerordentliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei jeglichem Umgang mit Schwarzwild und deren Nebenprodukten hinweisen.