Start Nachrichten Landkreis Baden, Angeln, Bootfahren verboten: Neue Einschränkungen an der Mulde bei Grimma

Baden, Angeln, Bootfahren verboten: Neue Einschränkungen an der Mulde bei Grimma

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A14 Brücke bei Grimma
A14 Brücke bei Grimma

Grimma. Wer die Vereinigte Mulde im Bereich der Autobahnbrücke der A 14 bei Grimma nutzen möchte, muss sich in den kommenden Monaten auf Einschränkungen einstellen.

Seit dem 1. September gilt dort eine zeitlich befristete Einschränkung des sogenannten Gemeingebrauchs. Grund sind die Rückbau- und Abrissarbeiten am Brückenbauwerk der A 14. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat als zuständige untere Wasserbehörde bereits am 21. August eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt nach derzeitiger Planung bis zum 15. Dezember 2026.

300 Meter flussaufwärts und flussabwärts betroffen

Die Einschränkung betrifft einen Abschnitt der Vereinigten Mulde von jeweils bis zu 300 Metern oberhalb und unterhalb der Autobahnbrücke bei Grimma. Der gesperrte Bereich wird vor Ort auf beiden Seiten des Flusses durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten am Brückenbauwerk gefahrlos durchgeführt werden können und Personen auf dem Wasser oder an der Mulde nicht durch die Bauarbeiten gefährdet werden.

Diese Nutzungen sind verboten

Innerhalb des festgelegten Verbotsbereichs dürfen verschiedene Formen des Gemeingebrauchs vorübergehend nicht ausgeübt werden. Untersagt sind insbesondere:

  • Baden
  • Tränken
  • Schöpfen mit Handgefäßen
  • Eissport
  • das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb
  • das Einbringen von Fischereigeräten und Fischnahrung für Zwecke der Fischerei, Fischzucht und Fischhaltung

Für Kanuten, Angler und andere Nutzer der Mulde bedeutet die Regelung damit eine deutliche Einschränkung im Bereich rund um die A14-Brücke.

Bestimmte Einleitungen bleiben erlaubt

Nicht betroffen von der Allgemeinverfügung ist das gemeingebräuchliche Einleiten von nicht verunreinigtem Quell- und Grundwasser sowie Niederschlagswasser. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Wasser nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.

Sperrung zunächst bis 15. Dezember

Die Untersagung trat am Dienstag, 1. September 2026, um 7 Uhr in Kraft. Nach derzeitiger Planung endet sie am Dienstag, 15. Dezember 2026, um 23:59 Uhr. Allerdings könnte die Einschränkung länger dauern. Die Dauer ist unmittelbar vom Fortschritt der Rückbau- und Abrissarbeiten an der Autobahnbrücke abhängig. Sollten sich die Arbeiten verzögern, ist laut Landkreis auch eine Verlängerung der Einschränkung des Gemeingebrauchs zu erwarten. Die Allgemeinverfügung wurde mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen und mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 10 vom 28. August 2026 wirksam. Für Nutzer der Vereinigten Mulde gilt damit rund um die A14-Brücke: Die Beschilderung vor Ort ist unbedingt zu beachten.