Flixbus-Unglück auf der A9: Urteil gegen Busfahrer gefallen

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Foto: NEWS5/Grube

Eilenburg. Fast zwei Jahre nach dem schweren Busunglück auf der Autobahn 9 nahe dem Schkeuditzer Kreuz hat das Amtsgericht Eilenburg ein Urteil gefällt.

Der Fahrer des verunglückten Fernbusses ist wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Urteil erging am 13. Februar 2026.

Unfall auf der Fahrt von Berlin nach München
Nach Überzeugung des Gerichts verlor der Angeklagte am 27. März 2024 während der Fahrt von Berlin in Richtung München kurzzeitig die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Der Flixbus war zu diesem Zeitpunkt mit einer gesicherten Geschwindigkeit von etwa 94 Kilometern pro Stunde unterwegs.

An Bord befanden sich neben dem Fahrerkollegen insgesamt 53 Fahrgäste.
Infolge der Unachtsamkeit geriet der Bus zunächst vom rechten Fahrstreifen über den Standstreifen hinaus von der Fahrbahn. Als das Fahrzeug die etwa zwei Meter tiefe Böschung neben der Autobahn erreichte, geriet es ins Schleudern. Nach einer Kollision mit Bäumen kippte der Bus schließlich auf die rechte Seite.

Die Folgen des Unfalls waren verheerend: Vier Insassinnen kamen ums Leben, mindestens 25 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Gericht sieht Fahrlässigkeit als Ursache
Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass die kurzzeitige Unaufmerksamkeit des Fahrers ursächlich für den Kontrollverlust über das Fahrzeug war. Eine vorsätzliche Handlung lag demnach nicht vor.

Die Tat erfülle jedoch zugleich mehrere Straftatbestände: vier Fälle der fahrlässigen Tötung sowie 25 Fälle der fahrlässigen Körperverletzung, jeweils tateinheitlich begangen.

Geständnis und Reue strafmildernd berücksichtigt
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht mehrere Umstände zugunsten des Angeklagten. Demnach habe der Busfahrer die Tat eingeräumt, aufrichtiges Bedauern geäußert und sei bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Zudem befinde er sich seit dem Unfall in psychologischer Behandlung. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen die Schwere der Folgen des Unglücks: die vier Todesopfer sowie die Vielzahl teils schwer verletzter Fahrgäste.