Grimmaer Postmeilensäule nach Zusammenstoß vorerst entfernt

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Fotos: Sören Müller

Grimma. Nach dem schweren Verkehrsunfall am Donnerstagabend hat die Polizei nun weitere Einzelheiten zum genauen Unfallhergang bekannt gegeben.

Der Unfall ereignete sich, wie bereits berichtet, am Donnerstag gegen 21.30 Uhr im Kreuzungsbereich Colditzer Straße, Leipziger Straße und Wallgraben im Stadtgebiet von Grimma.

Nach Angaben der Polizei befuhr ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit einem Pkw des Typs Skoda Octavia den Wallgraben in Richtung Innenstadt. Infolge unangepasster Geschwindigkeit verlor der Fahrer offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und überfuhr zunächst ein Verkehrszeichen. In der weiteren Folge kollidierte der Pkw mit der historischen Postmeilensäule am Schwanenteichpark. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Denkmal erheblich beschädigt.

Bei dem Unfall zog sich der 20-jährige Beifahrer leichte Verletzungen an der Hand zu. Eine medizinische Versorgung war vor Ort erforderlich. Der 19-jährige Fahrer blieb demnach unverletzt.

Noch am Unfallabend waren die Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Grimma im Einsatz. Sie überprüften die Statik der beschädigten Säule und sicherten den Bereich weiträumig ab. In Abstimmung mit Grimmas Oberbürgermeister Tino Kießig wurde die Unfallstelle mit einem Bauzaun abgesperrt, um mögliche Gefahren für Fußgänger und den Straßenverkehr auszuschließen.

Gegen den 19-jährigen Fahrzeugführer hat die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. Der Skoda Octavia war infolge des Unfalls nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Bei dem beschädigten Denkmal handelt es sich um die Postmeilensäule Grimma, deren Ursprünge bis ins Jahr 1723 zurückreichen. Die heutige Säule wurde im Jahr 1997 neu errichtet. Am Freitag wurde sie von der ortsansässigen Fachfirma Lechner fachgerecht abgetragen. Die aus mehreren Einzelteilen bestehende Säule wird zunächst eingelagert, um die Verkehrssicherheit an der Unfallstelle vollständig wiederherzustellen.

Nach Abschluss der Schadensregulierung ist vorgesehen, das beschädigte historische Bauwerk zu reparieren und anschließend wieder an seinem angestammten Standort aufzustellen.