Sachsen. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) hat den ersten Geflügelbetrieb in Sachsen erreicht.
Der Erreger H5 wurde durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht inzwischen durch eigene Untersuchungen bestätigt. Die rund 8.000 Puten, die in dem betroffenen Geflügelbetrieb in der Gemeinde Ebersbach (Landkreis Meißen) gehalten wurden, wurden am Wochenende getötet. Das Landratsamt Meißen hat mittels Allgemeinverfügungen Maßnahmen wie Stallpflicht sowie die Einrichtung notwendiger Sperrzonen angeordnet: https://shorturl.at/Es8qi
Staatsministerin Petra Köpping: »Nach den ersten Fällen von Geflügelpest bei Wildtieren hat die Tierseuche nun auch einen geflügelhaltenden Betrieb in Sachsen nachweislich erreicht. Bereits im Vorfeld haben wir unsere Krisenstrukturen auf einen möglichen Ausbruch in einem Betrieb vorbereitet, damit wir im Fall der Fälle schnell handeln können. Das ist deshalb so wichtig, weil die Folgen eines Ausbruchs gravierend sind. Nun sind alle Geflügelhalter gefordert, mit uns und den zuständigen Ämtern vor Ort, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich die Tierseuche weiter großflächig ausbreitet. Ich empfehle nochmals dringlich allen Geflügelhaltern in Sachsen, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Auch die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen bietet weiterhin den besten Schutz vor einem Eintrag des Virus.«
Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung (auch Kleinsthaltungen!) und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen in Geflügelhaltungen.
Mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrecht in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) wurde der Stellenwert von Biosicherheit grundlegend europaweit erhöht. Zudem wurden die Pflichten des Tierhalters auch in seuchenfreien Zeiten noch einmal ergänzt. Tierhalter sind nach aktuellem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet:
* Wissen über Gesundheit der Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen
* Tiergesundheitswissen (Seuchen, Biosicherheit, Tierwohl, Tierarzneimittelresistenzen) zu erwerben und damit
* mehr Vorbeugung, bessere Biosicherheit (besserer Tiergesundheitsstatus, weniger Tierarzneimitteleinsatz) umzusetzen.
Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht.
Mit Informationsmaterial zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Plakate und CityCards zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar. Ein Tierseuchen-Infobrief informiert regelmäßig über aktuellen Stand unter anderem der Geflügelpest und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.











