Grimma. Es gibt einen neuen Termin!
„Mit der Bekanntgabe des Termins fรผr die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde entschieden, dass auch die Wahl des Oberbรผrgermeisters der Stadt Grimma an diesem Tag stattfinden soll.“, informiert die Stadtverwaltung.
Ursprรผnglich war diese Wahl fรผr den 2. Mรคrz 2025 festgelegt. Dieser Termin ist mit Notbekanntmachung am 16. November 2024 unter https://www.grimma.de/rathaus-und-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ aufgehoben.ย Es erfolgt am 23. November 2024 die Bekanntmachung des neuen Termins mit einem Sonderamtsblatt. Ab dem 25. November kรถnnen Wahlvorschlรคge fรผr die Wahl des hauptamtlichen Oberbรผrgermeisters am 23. Februar 2025 im Bรผrgeramt der Stadt Grimma eingereicht werden. In Sachsen benรถtigt ein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen, um zu gewinnen. Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich sein, ist dieser fรผr den 23. Mรคrz 2025 angesetzt.
Parteien, Wรคhlervereinigungen und Einzelbewerber kรถnnen ihre Wahlvorschlรคge bis spรคtestens zum 19. Dezember 2024 um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Grimma einreichen. Die Wahlvorschlรคge gelten auch fรผr einen mรถglichen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum 28. Februar 2025 zurรผckgezogen oder geรคndert werden.
Wahlvorschlรคge kรถnnen von Parteien, Wรคhlervereinigungen oder Einzelpersonen eingereicht werden; jede Partei, Wรคhlervereinigung oder Einzelperson darf nur einen Vorschlag einreichen. Zum Oberbรผrgermeisteramt sind deutsche oder EU-Bรผrger ab 18 Jahren wรคhlbar, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und die allgemeinen Voraussetzungen erfรผllen. Wahlvorschlรคge von Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wรคhlervereinigungen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags im Sรคchsischen Landtag oder seit der letzten regelmรครigen Wahl im Grimmaer Stadtrat vertreten sind, benรถtigen die Unterstรผtzung von 100 wahlberechtigten Grimmaer Bรผrgerinnen und Bรผrgern. Wahlvorschlรคge von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) benรถtigen ebenfalls 100 Unterstรผtzungsunterschriften. Unterschriften kรถnnen bis 19. Dezember 2024 bei der Stadtverwaltung Grimma geleistet werden. รber die Zulassung der Wahlvorschlรคge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in รถffentlicher Sitzung am 23. Dezember 2024.