Wappnen gegen Vandalismus: Wer im Schadenfall hilft und welche Maßnahmen sinnvoll sind

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Mit Graffiti beschmierte Wände, zerstörte Briefkästen oder beschädigte Fenster und Türen: Das sind nur einige Beispiele für Vandalismus. Foto: DJD/DEVK/burnstuff2003 - stock.adobe.com

Willkürliche Zerstörungswut: Die Zahl der Vandalismusschäden in Deutschland steigt stetig an. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2023 insgesamt 568.887 Fälle von Sachbeschädigung aus – ein Anstieg von 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Häufig sind Eigenheime davon betroffen.

Erste Schritte bei Vandalismus
Mit Graffiti beschmierte Wände, demolierte Blumenkübel und Gartenmöbel, durch Feuerwerkskörper zerstörte Briefkästen oder beschädigte Fenster und Türen: Das sind nur einige Beispiele für mutwillige Zerstörungen, die oft mit Hausfriedensbruch einhergehen, wenn Täter und Täterinnen unbefugt in Gärten und Grundstücke eindringen. Viele Menschen mit Eigenheim stellen sich die Frage: Wer hilft, wenn der Ernstfall eintritt? Neben der polizeilichen Meldung spielt die richtige Versicherung eine entscheidende Rolle. „Als Erstes sollte man immer die Polizei informieren“, rät Heike Wolff, Referentin für Sachversicherung bei der DEVK. Besonders wichtig sei es, Beweise zu sichern: „Falls das Grundstück mit Kameras überwacht wird, sollten die Aufnahmen der Polizeidienststelle zur Verfügung gestellt werden. Oft hilft es auch, sich mit den Nachbarn auszutauschen, da häufig dort ebenfalls Schäden auftreten.“ Diese Hinweise können helfen, die Personen schneller zu ermitteln und Schadenersatz zu fordern.

Versicherungsschutz überprüfen
Sobald die Polizei informiert ist, gilt es, den Schaden unverzüglich der eigenen Versicherung zu melden. „Hausbesitzer sollten ihre Gebäudeversicherung einschalten, Mieter wenden sich am besten direkt an ihren Vermieter“, so Wolff. In den meisten Mietverhältnissen ist der Schutz des Gebäudes über die Nebenkosten mit abgedeckt. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter bei Vandalismusschäden nicht die finanziellen Folgen tragen müssen. Doch welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung genau ab? Beim Kölner Versicherer beispielsweise sind Vandalismusschäden einschließlich Graffiti in den aktuellen Versicherungsbedingungen mitversichert – detaillierte Informationen hierzu finden sich unter www.devk.de. Heike Wolff empfiehlt, bestehende Verträge sorgfältig zu prüfen – vor allem ältere Policen bieten oft nur eingeschränkt Schutz. An Feiertagen, Halloween oder bei politisch aufgeladenen Demonstrationen wie am 1. Mai kommt es häufiger zu Vandalismus. Daher sollten Eigenheimbesitzer vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Eine gute Versicherung und erhöhte Wachsamkeit in der Nachbarschaft können helfen, Schäden zu verhindern. djd