Sachsen: Fast 50.000 Bitcoins veräußert

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. 2,639 Milliarden Euro vorläufig gesichert

Die »Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen« bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat laut eigenen Angaben zusammen mit der spezialisierten sowie regulierten Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, einer deutschen Wertpapierhandelsbank, die marktschonende Veräußerung von ca. 49.858 Bitcoins zwischen dem 19. Juni 2024 und dem 12. Juli 2024 mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes erfolgreich abgeschlossen.

Der Veräußerungserlös betrage demnach 2.639.683.413,92 Euro. Dieser Milliardenbetrag sei weiterhin nur vorläufig für das Strafverfahren zum Komplex »movie2k« beim Landgericht Leipzig gesichert. Es sei derzeit nicht vorhersehbar, wann eine Entscheidung durch das zuständige Gericht zur Einziehung getroffen und diese rechtskräftig werde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Rahmen einer sogenannten »Notveräußerung« nach § 111p der Strafprozessordnung entschieden, die vom Angeschuldigten kurzfristig übertragenen Bitcoins zeitnah zu veräußern. Die Veräußerung vermögenswerter Gegenstände bereits vor Abschluss eines laufenden Strafverfahrens sei rechtlich immer dann geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust von circa zehn Prozent oder mehr drohe. Diese Voraussetzungen waren laut Generalstaatsanwaltschaft bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben.

Das Bankhaus wurde mit der marktschonenden und markgerechten Veräußerung der Bitcoins beauftragt. Der tagesaktuelle Wert der Bitcoins und sonstige nicht vorhersehbare kursbeeinflussende Umstände seien für die Entscheidung, ob und wann notveräußert wird, irrelevant. Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte.

Nach Abschluss der umfangreichen Vorbereitungen erfolgten die aufgrund der Notveräußerung eilbedürftigen Verkäufe der Bitcoins in einer Vielzahl von kleinen Tranchen über einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Wochen. Von Beginn an wurde regelmäßig weniger als ein Prozent des Marktvolumens an Bitcoins meist zu über 90 Prozent außerbörslich (OTC – over the counter) marktschonend gehandelt. In dieser Größenordnung besteht kein unmittelbarer Einfluss auf den Bitcoinkurs.

Bei dieser in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Höhe bisher einmaligen Notveräußerung wurde stets ein marktgerechter Preis erzielt, heißt es. Im Bitcoinmarkt gab es jederzeit erhebliche Handelsvolumen. Der amerikanische Nationalfeiertag am 4. Juli 2024 hatte keinen Einfluss, weil nur eine geringe Menge an Bitcoins mit einem Marktanteil von ca. 0,28 Prozent des Handelsvolumens dieses Tages überwiegend außerbörslich mit europäischen Partnern gehandelt wurde. Die am 16. Januar 2024 übertragenen ca. 49.858 Bitcoins hatten damals beim Kurs von ca. 39.400 Euro einen Gesamtwert von rund 1,96 Milliarden Euro. Der Erlös stellt für den Freistaat Sachsen zunächst keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, sondern ist bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens eine verwahrte Hinterlegung.