Migrationspolitik: Kretschmer und Söder fordern 5-Punkte-Plan vom Bund!

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Berlin/Sachsen/Bayern. Die Freistaaten Sachsen und Bayern haben den Bund in der Migrationspolitik zu sofortigen und wirkungsvollen Maßnahmen aufgefordert – insbesondere mit Blick auf ausreisepflichtige Straftäter, Schwerkriminelle und Gefährder.

Die Ergebnisse der Verhandlungen von Bund und Ländern zum Thema Migrations- und Flüchtlingspolitik seien aus Sicht Bayerns und Sachsens ernüchternd, kritisierten die beiden Freistaaten in einer Protokollerklärung und nun auch in einer Pressemitteilung.

Darin heißt es, es gebe dringenden Handlungsbedarf in der Migrationspolitik. „In den Augen der Bevölkerung steht die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens in Frage. Erst recht nach den schrecklichen Ereignissen von Mannheim braucht es endlich sofortige Maßnahmen – nicht nur, aber insbesondere mit Blick auf Straftäter.“ Seit 2022 habe es immer wieder Forderungen gegenüber dem Bund nach einer Wende in der Migrationspolitik gegeben. Nennenswerte Ergebnisse sei der Bund bis zum heutigen Tage aber schuldig geblieben. „Die Zahlen des Zustroms gehen nicht einmal ansatzweise in dem erforderlichen Maße zurück.“ Eine Zeitenwende in der Migrationspolitik sei längst überfällig.

Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: „Die Bürger haben in Deutschland jetzt mehr als einmal gesagt, was sie erwarten. Es braucht endlich eine Verschärfung des Asylrechts. Niemand hat mehr Verständnis für die Wolkenschieberei der Bundesregierung. Jeder Asylbewerber, der mehrfach gegen unsere Gesetze verstößt, hat hier nichts mehr zu suchen. Das gilt auch für Menschen, die als Jugendliche kommen. Wenn sie erwachsen sind, müssen sie dann unser Land verlassen.“

Bayern und Sachsen forderten die Bundesregierung in der Erklärung auf, nachfolgende fünf Punkte unmittelbar umzusetzen:

  1. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, sind in Sofort-Arrest zu nehmen und zwar solange, bis sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren.
  2. Wer die Rechtsordnung missachtet und Straftaten begeht, der muss mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine fehlende Bleibeperspektive muss sich bei der Höhe der Leistungen widerspiegeln. Leistungen an Straftäter und Ausreisepflichtige sind auf das sogenannte physische Existenzminimum zu kürzen.
  3. Der Bund muss die Länder bei der Rückführung stärker entlasten und umgehend in eigener Verantwortung Bundesausreisezentren errichten und betreiben. Ausreisepflichtige Personen, die in ihr Herkunftsland rückgeführt werden können, sind von dort unmittelbar abzuschieben. Ein erstes Bundesausreisezentrum sollte als kraftvolles Signal in der Bundeshauptstadt errichtet werden.
  4. Schwere Straftäter und Gefährder haben ihr Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Personen, die wiederholt gegen unsere Gesetze verstoßen, müssen ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden. Wir werden unsere Werte und Normen durchsetzen. Wer das nicht grundlegend akzeptieren will, verdient unsere sozialpolitischen Anstrengungen nicht. Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien dürfen kein Tabu sein. Soweit erforderlich, sind hierfür auch Verhandlungen mit den Taliban und dem Assad-Regime zu führen. Zudem muss das Rechtsinstitut des Subsidiären Schutzes dringend reformiert werden. Es müssen neue, zeitgemäße Lösungen im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen gefunden werden.
  5. Bayern und Sachsen begrüßen, dass die Bundesregierung – letztlich nur auf Druck der Länder – im Oktober 2023 wieder Grenzkontrollen an Deutschlands Außengrenzen eingeführt hat. Dadurch gelang es, die irreguläre Migration zeitweise zu reduzieren und der Schleusungskriminalität entschieden entgegenzutreten. Aufgrund der aktuellen Migrationslage fordern Bayern und Sachsen den Bund auf, zur Gewährleistung von Humanität und Ordnung des Migrationsgeschehens die bestehenden Grenzkontrollen bis zur nachhaltigen Sicherung der EU-Außengrenzen weiter aufrecht zu erhalten. Zudem darf die Umgehung der geltenden Dublin-Regelungen durch andere EU-Mitgliedstaaten nicht länger tatenlos hingenommen werden. Flüchtlinge an den deutschen Landgrenzen kommen ausnahmslos aus sicheren Transitstaaten. Sie müssen zukünftig – wie es Grundgesetz und deutsches Recht vorsehen und solange das europäische Recht ins Leere läuft – auch dann an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden, wenn sie ein Asylersuchen äußern.