Endspurt für Förderanträge: Kultusministerium unterstützt Heimatpflege und Laienmusik

75.000 Euro Landesmittel stehen bereit - Antragsfrist: 1. Februar 2024

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Handwerk
Symbolbild/pixabay

Sachsen. Das Kultusministerium fördert auch 2024 wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik.

Dafür stehen rund 75.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. Wer davon profitieren möchte, muss sich beeilen. 2023 sind insgesamt 23 Projekte im Umfang von 75.000 Euro gefördert worden.

Gefördert werden im Bereich der Heimatpflege Projekte, die der ganzheitlichen Heimatpflege (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und anderen Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) dienen und sie erhalten. Dabei kann es auch um die Vermittlung von Heimatgeschichte und Heimatkunde gehen und um alles, was dazu beiträgt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer sächsischen Heimat identifizieren. Im Bereich der Laienmusik erfolgt die Förderung von Projekten der Laienchöre, -orchester oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das können Sachausgaben für Instrumente, Ausrüstungen, Arbeits- und Verbrauchsmaterial, sächliche Verwaltungsausgaben, Nutzungs- und Leihgebühren, Druckkosten und Honorare sein. Gewerbliche Vorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nicht gefördert. Eine Zuwendung können juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.

Die Antragstellung für das Jahr 2024 ist auf der Grundlage der Neufassung der Förderrichtlinie bei der Landesdirektion Sachsen unter Verwendung des aktualisierten Antragsformulars https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=4447&art_param=335 bis zum 1. Februar 2024 möglich.