Wieder die Kreuzung: Tödlicher Unfall auf Umgehungsstraße in Grimma

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Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Donnerstag gegen 13.30 Uhr auf der Kreuzung S 38/ B107.
Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Donnerstag gegen 13.30 Uhr auf der Kreuzung S 38/ B107. Fotos: Sören Müller

Grimma. Auf der Umgehungsstraße in Grimma kam es am Donnerstagnachmittag gegen 13:30 Uhr zu einem schweren Unfall mit Todesfolge. Die Freiwillige Feuerwehr Grimma sowie Rettungsdienst und Polizei eilten zur Unfallstelle.

An dem Unfall im Kreuzungsbereich zur S38 in Richtung Grethen waren insgesamt drei PKW und ein LKW beteiligt. Der genaue Unfallhergang war zunächst kaum zu rekonstruieren. Wie vor Ort von den Einsatzkräften zu erfahren war, wurden bei dem Unfall insgesamt vier Personen zum Teil schwer verletzt. Sie wurden zum Teil in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Für eine 37- Jährige Frau kam jede Hilfe zu spät. Trotz Reanimation durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Grimma und dem Rettungsdienst verstarb die Frau noch an der Unfallstelle. Die Feuerwehrkameraden stellten vor Ort den Brandschutz sicher und unterstützten Rettungsdienst und Polizei bei ihrer Arbeit.

Die Lichtzeichenanlage habe zum Zeitpunkt des Unfalls funktioniert, hieß es vor Ort. Zum genauen Unfallhergang und Unfallursache ermittelt nun der Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion Leipzig. Ein Sachverständiger der DEKRA wurde ebenfalls hinzugezogen, um die Schuldfrage zu klären. Zur Spurensicherung kam auch die Grimmaer Drehleiter zum Einsatz.

Auf der Kreuzung haben mittlerweile schon drei Menschen bei unterschiedlichen Unfällen ihr Leben verloren. Nach dem letzten tödlichen Unfall 2018 wurden zusätzliche Stoppschilder installiert, dennoch kam es immer wieder zu Verkehrsunfällen an der Kreuzung, zumeist mit glimpflichem Ausgang. Die B107n musste am Donnerstag zwischen den Abzweigen nach Beiersdorf und Grethen für die Rettungs- und Bergungsarbeiten für mehrere Stunden voll gesperrt werden. Es kam zeitweise zu erheblichen Behinderungen auf den Ausweichstrecken. Zum entstandenen Sachschaden können noch keine Angaben gemacht werden.