Sachsen. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellen, läuft die Frist am 2. Oktober 2023 ab.
Bis dahin muss die selbst erstellte Steuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt für eine komfortable Abgabe das Onlineportal »Mein ELSTER«. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen.
Das erleichtert nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den Finanzamtsdaten kommt.
Steuerpflichtige, die für die Erstellung ihrer Erklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, haben noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit, ihre Steuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben.