Mangel an Antibiotika-Säften für Kinder: Sächsische Allgemeinverfügungen erleichtern Einfuhr aus dem Ausland

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Um den Mangel bei Antibiotika-Säften für Kinder abzumildern, hat die Landesdirektion Sachsen am Freitag zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Diese erlauben es laut Gesundheitsministerium Apotheken und Krankenhausapotheken Antibiotikasäfte aus dem Ausland unbürokratisch einzuführen und abzugeben, die eigentlich nicht in Deutschland zugelassen sind. Möglich wurde dieses pragmatische Handeln demnach, weil das Bundesgesundheitsministerium einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder offiziell festgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht habe.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Seit Monaten besteht in Deutschland Mangel an bestimmten Medikamenten. Dazu gehören insbesondere auch Antibiotikasäfte für Kinder. Viele Eltern mussten bereits die Erfahrung machen, dass sie nicht so einfach an die Medikamente für ihre Kinder kommen. Den Ärger und die Sorgen kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich begrüße daher, dass der Bund nun solche unbürokratischen und pragmatischen Schritte ermöglicht, die wir natürlich umgehend umsetzen, um bei den Antibiotika-Lieferengpässen Abhilfe zu schaffen. Wir nutzen dazu in Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesdirektion Sachsen wie bereits zuvor jede Möglichkeit: Der vom Bund festgestellte Versorgungsmangel ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, im Einzelfall vom Arzneimittelgesetz befristet abzuweichen. Damit können nun Apotheken und Krankenhausapotheken diese Medikamente beschaffen und an Patientinnen und Patienten abgeben. Wir haben die Ausnahmegenehmigung bewusst sehr weit gefasst und nicht auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Es können grundsätzliche alle Medikamente eingeführt und abgegeben werden, die von der Bekanntmachung des Bundes umfasst sind.“

Dazu gehören zum Beispiel Amoxicilline, Penicilline und Cephalosporine. Konkret dürfen Apotheken und Krankenhausapotheken die von den Allgemeinverfügungen umfassten Arzneimittel nun auch auf Vorrat beschaffen, nicht nur für jeden Patienten einzeln. Bisher gab es für die sächsischen Apotheken hier schon weitreichende Ausnahmen. Neu hinzu gekommen ist nun, dass Apotheken und Krankenhausapotheken über 100 abgabefertige Packungen an einem Tag herstellen und an andere Apotheken abgeben dürfen. Auch die verbrachten nicht zugelassenen Arzneimittel dürfen an andere Apotheken ohne Gewinnerzielung abgegeben werden. Selbstverständlich müssen die aus dem Ausland eingeführten Arzneimittel bestimmten Anforderungen in Bezug auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit genügen. Staatsministerin Köpping abschließend: „Wir sind hier weiterhin in enger Abstimmung mit der Landesapothekerkammer. Wir werden alles dafür tun, auch weitere Hürden abzubauen, so lange dies auf Landesebene möglich ist.“