Landratsamt prüft Baumfällungen in Borsdorf

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Borsdorf. Am Wochenende erfolgten Baumfällungen auf einem privaten Grundstück an der Verbindungsstraße zwischen Borsdorf und Zweenfurth. Nun ermittelt das Landratsamt.

Diese Fällung umfasste laut Landratsamt eine größere Anzahl von größeren Bäumen und Sträuchern auf einer demnach geschätzten Fläche von einem Hektar. Eine Genehmigung hierfür lag demzufolge nicht vor.

Die untere Forstbehörde war demnach vor Ort und prüft, ob ein Verstoß gegen das sächsische Waldgesetz vorliege. Zu den Belangen des Naturschutzes werde auch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes einbezogen. Die Gemeinde Borsdorf besitze aktuell keine beschlossene Baumschutzsatzung, werde aber gemeinsam mit dem Landratsamt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um den Sachverhalt mit aufzuklären, heißt es aus der Behörde.

Erfolgten die Fällungen rechtswidrig, werde neben einem Bußgeld auch eine Wieder-Aufforstung an der gerodeten Stelle oder auf einer Kompensationsfläche angeordnet werden.