Grimma. Der für kommenden Donnerstag angesetzte Termin im Verfahren wegen der Baumfällaktion im Februar letzten Jahres im Stadtwald ist auf 27. Juli verschoben worden.
Der zuständige Richter des Amtsgericht Grimma ist erkrankt. Berger hatte zwischen dem 14. und 28. Februar 2014 veranlasst, dass im Grimmaer Stadtwald umsturzgefährdete Bäume aus Hochwasserschutzgründen abgeholzt werden. Das Landratsamt hatte Berger wegen fahrlässiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete angezeigt. Das Amtsgericht Grimma erließ einen Strafbefehl. Berger sollte eine Geldstrafe von 14000 Euro zahlen. Dagegen wehrte sich der 47-Jährige und legte Einspruch ein.