Ulbig: „Nachlässigkeit bei Beleuchtung kann schwere Verkehrsunfälle verursachen “
Sachsens Polizei hat in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2017 im Rahmen von Verkehrskontrollen bei insgesamt 15.448 Kraftfahrzeugen und Fahrrädern die Beleuchtungsanlagen überprüft.
Dabei wurden in 2.418 Fällen Mängel an den lichttechnischen Einrichtungen festgestellt. Im vergangenen Jahr hatten von 12.862 kontrollierten Fahrzeugen insgesamt 1.585 keine ordnungsgemäßen Lampen und Scheinwerfer. Damit stieg der Anteil der Fahrzeuge mit einer nicht intakten Lichtanlage in Sachsen von rund zwölf Prozent (2016) auf nun knapp 16 Prozent.
„Das Motto ‚sehen und gesehen werden‘ spielt gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit eine entscheidende Rolle im Straßenverkehr. Autofahrer sollten im eigenen und im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer auf intakte und richtig eingestellte Scheinwerfer achten. Auch Fahrradfahrer sollten nicht ohne Licht unterwegs sein. Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit können schlimmstenfalls schwere Verkehrsunfälle verursachen“, appellierte Innenminister Markus Ulbig an die Verkehrsteilnehmer.
Bei den Kraftfahrzeugen müssen darüber hinaus die Scheibenwischer funktionieren und Winterreifen aufgezogen sein. Seit Dezember 2010 dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (sogenannte „M+S -Reifen“; „M+S“ steht für „Matsch und Schnee“).
„Aber auch das eigene Fahrverhalten muss an die herbstlichen Witterungs- und Straßenverhältnisse angepasst werden. Es sollte daran gedacht werden, dass bei Nässe und Laub auf der Straße auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit viel zu schnell sein kann“, betonte der Innenminister. „Außerdem müssen Autoscheiben vollständig von Eis, Reif und Schnee befreit sein. Dieser muss übrigens auch vom Autodach und der Motorhaube entfernt werden. Ich danke unseren Polizisten für ihr engagiertes Hinschauen und dafür, dass sie die Verkehrsteilnehmer zu jeder Jahreszeit unermüdlich auf die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Fahren aufmerksam machen“, so Ulbig.
Nicht zuletzt müssen auch Fußgänger bei ihrem Verkehrsverhalten verstärkt berücksichtigen, dass sie im Dunkeln beispielsweise beim plötzlichen Überqueren einer Straße möglicherweise nicht so schnell erkannt werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen Verwarnungs- oder Bußgelder und teilweise auch Eintragungen im Fahreignungsregister:
• Fahren ohne funktionierendes Licht: 20 Euro
• Fahren ohne Winterreifen: 60 Euro und 1 Punkt (als Halter 75 Euro und 1 Punkt)
• Fahren ohne intakte Scheibenwischer: 5 Euro
• Fahren ohne von Eis, Reif und Schnee befreite Autoscheiben: 10 Euro
• Fahren ohne von Eis und Schnee befreite Autodächer und Motorhauben: 25 Euro