Zensus: In Grimma fehlen noch über ein Dutzend Interviewer

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Rathaus Grimma
Rathaus Grimma Archivbild

Grimma. In Deutschland startete der Zensus, auch bekannt als Volkszählung. Bei der Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Erhebung in den ausgewählten Haushalten führen ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte durch. Für die Befragung an den rund 2.300 zufällig ausgewählten Adressen in der Gemeinde Grimma werden noch mindestens 14 Erhebungsbeauftragte benötigt. Die Erhebungsbeauftragten sollen jeweils etwa 100 Personen befragen. Die Ehrenamtlichen erhalten eine Aufwandsentschädigung von ca. 450 Euro sowie eine pauschale Sachkostenerstattung. Die Sachkostenerstattung wurde noch einmal erhöht. Zudem werden die Fahrtkosten gezahlt. Ein Familien-Tagesticket für den Zoo Leipzig gibt es obendrauf. Die Arbeitszeit ist flexibel.

Ein Anmeldeformular bei der zuständigen Erhebungsstelle in Leipzig ist unter https://formulare.leipzig.de/frontend-server/form/provide/1024/ hinterlegt (Print www.leipzig.de/zensus) Eine Kontaktaufnahme zur Erhebungsstelle ist auch per E-Mail an zensus@leipzig.de oder telefonisch 0341 123 2874 möglich. Bis zum 31. Mai 2022 kann eine Registrierung erfolgen. Weitere Informationen: www.grimma.de/zensus

Hintergrund: Warum gibt es den Zensus?
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.

Haushaltebefragung
In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit.

Zu den Hauptaufgaben der Erhebungsbeauftragten gehören:

  • Einwurf einer schriftlichen Vorankündigung sowie Terminvereinbarung
  • Durchführung der Befragung

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Freundlichkeit
  • Flexibilität

Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind, dürfen gemäß Verwaltungsvorschrift des Statistischen Landesamtes zum Zensusausführungsgesetz nicht als Erhebungsbeauftragte tätig sein: Polizeivollzugsdienst, Steueramt, Einwohnermeldeamt, Jugendamt, Sozialamt, Bauamt, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde.