Die Grundsteuerreform 2025

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Grimma von oben
Archivbild/Sรถren Mรผller

Grimma. Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafรผr werden ab 2022 alle Grundstรผcke neu bewertet.

Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbetrรคge weiter. Fรผr die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 fรผr jedes Grundstรผck bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zรคhlen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flรคchen) vom Eigentรผmer eine Steuerklรคrung beim zustรคndigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstรผcken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklรคrungspflichtig. Die Finanzรคmter werden im II. Quartal 2022 Informationsschreiben an die Grundstรผckseigentรผmer versenden.

Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstรผcks bzw. eines GroรŸteils der Flurstรผcke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darรผber hinaus wird der Ablauf erlรคutert, Telefonnummern fรผr Fragen bei den Finanzรคmtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem fรผr die Erklรคrung wichtige Daten zum Grundstรผck (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstรผcksnummer, amtliche Flรคche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden kรถnnen. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet. Bei Miteigentum ist es mรถglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentรผmer angeschrieben.

Die Steuererklรคrung kann kostenlos รผber ein Benutzerkonto auf der Steuersoftware ELSTER ab dem 1. Juli 2022 elektronisch abgeben werden. Wer bereits ein ELSTER-Benutzerkonto besitzt, kann dieses auch fรผr die Grundsteuer nutzen.

Einzelanfragen zur kรผnftigen Grundsteuerhรถhe kann die Stadt Grimma derzeit nicht beantworten. โ€žWir kรถnnen die Hebesรคtze fรผr das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfรผr die Messbetrรคge der Grundstรผcke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich kรถnnen die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werdenโ€œ, so Grit Naujoks, Amtsleiterin fรผr Finanzen der Stadt Grimma.

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind online einsehbar
Durch den Gutachterausschuss fรผr Grundstรผckswerte im Landkreis Leipzig wurden die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens fรผr eine Mehrheit von Grundstรผcken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, die nach ihren Grundstรผcksmerkmalen weitgehend รผbereinstimmen und fรผr die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhรคltnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstรผcksflรคche eines Grundstรผcks mit den dar- gestellten Grundstรผcksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstรผck). Grundlage fรผr die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffรคlle der letzten Jahre. Sofern fรผr einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauffรคlle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schรคtzung abgeleitet. Die Bodenrichtwertkarte 2022 ist im Geoportal des Landkreises Leipzig( www.geoportal-lkl.de) unter dem Reiter „Planen, Bauen und Wohnen“ einsehbar. Dort nicht verfรผgbare รคltere Bodenrichtwertkarten zu weiter zurรผckliegenden Stichtagen kรถnnen kostenfrei in der Geschรคftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen oder von dieser gebรผhrenpflichtig bezogen werden. Schriftliche Auskรผnfte zu einzelnen Bodenrichtwerten werden auf Antrag gebรผhrenpflichtig von der Geschรคftsstelle erteilt. Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreisleipzig.de abrufbar.