Fehleinsätze häufen sich: Immer wieder BMA-Alarm in Asylunterkünften

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Foto: Sören Müller

Landkreis Leipzig. Schon nahezu regelmäßig rücken die Feuerwehren im Landkreis zu oft mutwillig ausgelösten Brandmeldeanlagen in die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende aus oder weil das Essen auf dem Herd angebrannt war. Wer trägt die Kosten und wie gehen die Behörden damit um?

Ja so langsam nervt es auch Feuerwehrkameraden immer wieder in die Gemeinsschaftsunterkünfte auszurücken. Egal ob in Grimma, Borsdorf oder Waldsteinberg, meist sind es Einsätze die nicht hätten sein müssen wenn einzelne Bewohner sich an gewisse Verhaltensregeln halten würden. Nicht nur das in diesen Einsatzzeiten wichtiges Rettungsmittel blockiert ist, nein auch die Häufigkeit macht den Feuerwehrleuten im Landkreis zu schaffen. „Klar, kommen wir, auch beim 20. Alarm, nur werden es auch immer weniger Kameraden welche mit zu den Unterkünften ausrücken. Wenn es dann wirklich eine ernste Notlage gibt, fehlen uns diese Leute und stellt uns vor Probleme„. Ein weiteres Problem: Wichtiges Einsatzgerät ist für diese Zeit blockiert, kommt es in der selben Zeit zum Beispiel zu einer anderen Notlage, so müssen weiter entfernte Wehren alarmiert werden die dann längere Anfahrtszeiten haben. Manchmal kann es eben um Minuten geben, Minuten die über Leben und Tod entscheiden können.

Das Problem ist auch im Landratsamt bekannt: „Fehlalarme lassen sich leider nie ganz ausschließen. Sie sind ärgerlich, frustrierend und für die Feuerwehren eine enorme Belastung. Sie leben oft im Spannungsfeld, evtl. wieder umsonst auszurücken oder dass doch der Ernstfall vorliegt. Daher ein besonderer Dank an die Männer und Frauen, die zu jeder Zeit bereit sind Schutz und Hilfe zu leisten. Das ist jedem Einzelnen hoch anzurechnen.“, so Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landkreises. 

Ein besonderes Thema dabei ist angebranntes Essen. In Grimma rückte die Grimmaer Feuerwehr, welche in diesem Jahr schon sieben mal im „Roten Ochsen“ zu tun hatte, am Wochenende gleich zweimal an,  um dort den Topf bildlich gesprochen vom Herd zu nehmen. Auch die Brandiser Wehr, welche in Waldsteinberg und in Borsdorf beide Heime regelmäßig anfährt, kennt diese Probleme.

Hier besteht ja tatsächlich eine Brandgefahr und die Brandmeldeanlage erfüllt genau die Funktion, für die sie auch da ist. Wir sind als Landkreis schon längere Zeit auf der Suche nach einem geeigneten Weg, um Fehlalarme aus den Gemeinschaftsunterkünften zu reduzieren. Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte werden natürlich über den Brandschutz und auch die Brandmeldeanlagen informiert. Sie werden auch dazu angehalten, sorgfältig mit Gefahrenquellen umzugehen. Zudem wird auch darüber belehrt, dass ein wissentlich oder absichtlich herbeigeführter Fehlalarm strafbar ist (§ 145 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln). Die Strafanzeigen werden gestellt, oft ist aber der/die TäterIn nicht zu ermitteln. Die Kosten für die Einsätze trägt der Betreiber der Unterkunft.“ so Laux weiter.

Durch die hohen Sicherheitsstandards gäbe es nur wenig Spielraum für technische Änderungen. Die Brandmelder könne mannicht völlig aus den Bereichen der Küchen entfernen, denn genau dort sind die größten Gefahrenquellen zu finden. Alternativen wie die sogenannte personenbezogene Brandwache seien bei mehrstöckigen oder unübersichtlichen Gebäuden kein geeigneter Ersatz für Brandmeldeanlagen, heißt es seitens der Behörde.

Aus den Kommunen gab es auch schon den Wunsch, die automatische Alarmierung ganz abzuschalten. Das würde aber bedeuten, dass im Ernstfall wertvolle Zeit verstreicht. Bei allem Ärger darf nicht vergessen werden: In diesen Einrichtungen leben viele Menschen, darunter auch Kinder zusammen. Diese leiden auch unter dem leichtsinnigen oder teilweise mutwilligen Verhalten anderer. Für sie muss der Schutz und die Sicherheit gewährleistet bleiben.