Grimma. Der sogenannte Montagsspaziergang endete Montagabend in einer polizeilichen Maßnahme.
Gegen 18:45 Uhr hatte die AfD ihre angemeldete Mahnwache auf dem Marktplatz begonnen und gegen 19 Uhr beendet. Danach formierte sich, wie auch in den vergangenen Wochen, wieder ein „Coronaspaziergang“ welcher auch in Telegramgruppen angekündigt wurde. Immer mehr Menschen fordern seit dem Fackelauflauf vor Gesundheitsministerin Petra Köpping Privathaus in Grimma ein konsequenteres Vorgehen der Polizei gegen nicht genehmigte Versammlungen.
Die Polizei begleitete die Gruppe auch diese Woche wieder durch die Altstadt, allerdings nur, da laut unseren Informationen zu wenig Polizeikräfte vor Ort waren um die Gruppe im Ganzen zu stoppen. Insgesamt war die Gruppierung auf etwa 200 Personen in der Spitze angewachsen. Außerdem musste die Versammlungsbehörde die Versammlung als nicht genehmigten Protest einstufen. Derweil lief der „Protest“ ohne besondere Vorkommnisse und friedlich durch die Stadt. Die Versammlungsbehörde des Landkreises stufte den Aufzug dann allerdings doch noch in ABstimmung mit der Polizei als unzulässig ein.
Die Polizei, welche mit Beamten von Beginn an vor Ort war, hatte daraufhin in der Langen Straße 40-50 Personen eingekreist, nachdem der „Spaziergang“ sich offensichtlich fast aufgelöst hatte. Von insgesamt 52 Personen wurden laut Polizei die Identitäten festgestellt und diesen Personen droht nun ein Bußgeldverfahren wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung und Verstoß gegen Corona-Notfall-Verordnung.
Auch in anderen Städten im Muldental kam es zu Spaziergängen. In Brandis trafen sich in der Spitze laut Polizei etwa 120 Personen ohne Vorkommnisse. In Wurzen waren es etwa 70 Teilnehmer, bei der es ebenfalls laut Polizei, bis auf einen Wurf einer Bierflasche auf ein Polizeifahrzeug, zu keinen weiteren Vorkommnissen.
Besonders prikär: Die Corona-Notfall-Verordnung musste am Montag noch geändert werden, weil die Landesregierung schlichtweg einen wichtigen Punkt im Demo-Paragraphen vergessen hatte.Laut Verodnung konnten nur Demo-Veranstalter aber nicht mehr Demo-Teilnehmer belangt werden. Die Notfallverordnung wurde kurzfristig geändert und galt am Montag ab 18 Uhr was allerdings rechtlich umstritten ist, da viele Teilnehmer Bußgeldbescheide anfechten könnten, weil sie sich nicht rechtzeitig informieren konnten.