Sachsen. Schulen und Kindertageseinrichtungen kรถnnen unabhรคngig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhรคusern regulรคr geรถffnet bleiben.
Die Kopplung an die sogenannte รberlastungsstufe der Krankenhรคuser ist entfallen. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Kultusminister Christian Piwarz sieht darin ein klares Bekenntnis fรผr das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. ยปKinder haben sich wรคhrend der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschlieรungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidaritรคt zeigen und die verschรคrften Regeln im รถffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschrรคnkt besuchen kรถnnenยซ, so Kultusminister Christian Piwarz.
Bisher mussten bei Erreichen der รberlastungsstufe die Schรผlerinnen und Schรผler aller weiterfรผhrenden Schulen automatisch in den Wechselunterricht gehen sowie die Primarschรผler der Grund- und Fรถrderschulen und Kindertageseinrichtungen in den eingeschrรคnkten Regelbetrieb mit festen Klassen und Gruppen.
Alle bisherigen Regeln fรผr den Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wie etwa die Testpflicht oder das Tragen von OP-Masken, gelten auch mit der neuen Verordnung fort. Nรคhere Informationen zu den Regeln der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)