Sachsen. Das Sรคchsische Kabinett hat heute (19. Oktober) eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet.
Neu ist, dass ab dem 8. November in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr fรผr Schรผlerinnen, Schรผler und das schulische Personal im Unterricht besteht. ยปKaum eine Bevรถlkerungsgruppe muss am Tag so lange Maske tragen wie die Schรผlerinnen und Schรผler an weiterfรผhrenden Schulen. Wir dรผrfen von Kindern und Jugendlichen nicht mehr abverlangen als von Erwachsenen.
An der Testpflicht als Infektionsschutz halten wir fest. Damit haben wir einen guten รberblick รผber das Infektionsgeschehen an den Schulen und kรถnnen gegebenenfalls einschreitenยซ, so Kultusminister Christian Piwarz. Wรคhrend ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebรคude eine Maske getragen werden muss, ist das am Sitzplatz und im Unterricht ab dem 8. November keine Pflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht im Unterricht setzt erst wieder ein, wenn die in der Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung fรผr die Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COCVID-19-Erkrankten in den Krankenhรคusern erreicht oder รผberschritten werden.
Zur Absicherung des Schulstarts nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen vom 1. bis 14. November wieder gesonderte Schutzmaรnahmen. So bleibt die Maskenpflicht im Unterricht an den weiterfรผhrenden Schulen in der ersten Woche (1. bis 7. November) nach den Ferien fรผr Schรผlerinnen und Schรผler sowie fรผr das schulische Personal bestehen. Hinzu kommt eine dreimalige Testpflicht fรผr die zwei Wochen nach den Ferien (1. bis 14. November). Vollstรคndig Geimpfte oder Genesene mรผssen sich nicht testen. Nach den zwei gesonderten Schutzwochen finden dann die Tests wieder zweimal wรถchentlich statt, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im entsprechenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt รผber 10 liegt. Liegt sie darunter, reicht es, einmal wรถchentlich einen Testnachweis zu erbringen.
Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin tรคglich in den Blick genommen wird. So kรถnnen schulscharf Schutzmaรnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporรคre Schulschlieรung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrรผche stattfinden. ยปWir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir mรผssen auch wieder ein Stรผck zurรผck zur Normalitรคt mit Augenmaรยซ, so Piwarz.
Die Mรถglichkeiten der Schutzimpfungen ab 12 Jahren und die funktionierenden AHA-L-Regeln sowie die Tests bilden zusammen weiterhin einen weitestgehend sicheren Schutz, um grรถรere Ausbreitungen in der Schule zu verhindern und den Prรคsenzunterricht sicherzustellen. Sachsenweit wird der Prรคsenzunterricht erst eingeschrรคnkt, wenn die in der Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung fรผr die sogenannte รberlastungsstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhรคusern im Freistaat Sachsen erreicht oder รผberschritten werden. Erst dann wechseln alle Kitas, Grundschulen und Fรถrderschulen in den eingeschrรคnkten Regelbetrieb mit festen Gruppen oder Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Rรคumen oder Bereichen. Fรผr viele andere Schรผlerinnen und Schรผler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschlieรungen sind in der Verordnung weiterhin nicht vorgesehen.
Ausfรผhrlichere Informationen zur neuen Verordnung fรผr Kita und Schule sind abrufbar unter: https://www.bildung.sachsen.de
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 21. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. November 2021 auรer Kraft.