Trinkwassertalsperren sind keine Badeseen!

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Die Landestalsperrenverwaltung weist erneut darauf hin, dass das Baden in Trinkwassertalsperren verboten ist.

Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden. Das dient dem Schutz und der Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung.

An den 23 sรคchsischen Trinkwassertalsperren sind verschiedene Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist geregelt, welche Aktivitรคten wo erlaubt sind. Die Schutzzone I darf auรŸerhalb von offiziellen Wegen nicht betreten werden. Sie umfasst die Wasserflรคchen und die Ufer der Trinkwassertalsperren. Wie breit der Uferstreifen ausfรคllt, hรคngt von den รถrtlichen Gegebenheiten und vom Fรผllstand der jeweiligen Talsperre ab.

In der Schutzzone I sind der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitรคten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dรผrfen ihre Tiere nicht am Stausee trรคnken oder baden lassen. Die aufgestellten Schilder an den Anlagen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

In Sachsen gibt es insgesamt 23 Trinkwassertalsperren: die Talsperren Carlsfeld, Drรถda, Eibenstock, Muldenberg, Sosa, Stollberg, Werda, Cranzahl, Einsiedel, Lichtenberg, Neunzehnhain I, Neunzehnhain II, Rauschenbach, Saidenbach, Gottleuba, Klingenberg und Lehnmรผhle, die Speicher Altenberg, GroรŸer Galgenteich und Radeburg II sowie die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dรถrnthaler Teich, Obersaidaer Teich und Oberen GroรŸhartmannsdorfer Teich.

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