Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 10. Mai

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Sachsen. Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

Nach Beschluss der ร„nderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukรผnftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende SchutzmaรŸnahmen fรผr eine 7-Tage-Inzidenz รผber 100 vorgenommen. Zudem wurde die Struktur im Sinne einer besseren Lesbarkeit angepasst. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und lรคuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Eine wesentliche ร„nderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollstรคndig Geimpfte werden zukรผnftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen kรถnnen. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darรผber hinaus.

Neben dem 7-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Bettenkapazitรคt von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung fรผr alle Lockerungen ist.

In Ergรคnzung zu den Vorgaben des IfSG greifen nach einer รœberschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz u.a. die folgenden Regelungen:

  • Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benรถtigen alle Anwesenden einen Negativtest.
  • Testpflichten fรผr Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und FuรŸpflege gelten weiterhin. Sonstige kรถrpernahe Dienstleistungen mรผssen zusรคtzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewรคhrleisten.
  • Bei zulรคssigen รœbernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen.
  • Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschรคftigte testen lassen und die Schรผler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen kรถnnen.

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fรผnf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Stรคdten unter 100 liegt, gilt ab dem รผbernรคchsten Tag:

  • Private Zusammenkรผnfte von Angehรถrigen zweier Hausstรคnde sind mit maximal fรผnf Personen in geschlossenen Rรคumen bzw. zehn Personen insgesamt zulรคssig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezรคhlt werden.
  • EheschlieรŸungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschrรคnkt. Bei mehr als zehn Personen mรผssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
  • Im ร–PNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.
  • Geschรคftsinhaber oder Veranstalter sollen รผberall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.
  • Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen.
  • Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der AuรŸenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstรคnde an einem Tisch sitzen, genutzt werden.
  • Campingplรคtze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.
  • Ergรคnzend zu den bisher bei dieser ร–ffnungsstufe zulรคssigen Kulturstรคtten kรถnnen Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden.
  • ย Fรผr Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstรคtten sind zusรคtzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzufรผhren und Besucher benรถtigen einen tagesaktuellen Nachweis รผber einen negativen Test
  • Fitnessstudios dรผrfen fรผr medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport รถffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benรถtigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.
  • Gruppentraining von bis 20 Minderjรคhrigen ist im AuรŸenbereich und AuรŸensportanlagen mรถglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im AuรŸenbereich zulรคssig
  • Schwimmunterricht in der Primarstufe ist mรถglich.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fรผnf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem รผbernรคchsten Tag die Auflagen fรผr

  • AuรŸenbereich der Gastronomie
  • Zoologische und botanische Gรคrten
  • kontaktfreien Sport auf Innen- und AuรŸensportanlagen; im AuรŸenbereich und โ€“sportanlagen zudem bei kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen.

Bei vorheriger Buchung, einem Testnachweis und der Kontakterfassung und
โ€“nachverfolgung sind touristische รœbernachtungen mรถglich.

Alle inzidenzabhรคngigen Lockerungen sind aufzuheben, wenn der jeweilige Grenzwert drei aufeinanderfolgenden Tagen รผberschritten wird. Dann gelten am รผbernรคchsten Tag die Regelungen der jeweils hรถheren Inzidenzstufe.
Die Regelungen fรผr den Kita- und Schulbetrieb bleiben unverรคndert bestehen.