Landkreis Leipzig nimmt Lockerungen zurück

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Ab Mittwoch sind Click@Meet, körpernahe Dienstleistungen, Individualsport nicht mehr möglich. Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten, sowie ein öffentliches Alkoholverbot

Mit dem heutigen Inzidenzwert von 139,1 überschreitet der Landkreis Leipzig die Schwelle von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Damit müssen die bisherigen Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag also Mittwoch zurückgenommen werden, informiert das Landratsamt!

Damit sind ab 24.03.2021 nicht mehr möglich:
Einzelhandel mit Terminvereinbarung, sog. „click&meet“
– Individualsport allein oder zu zweit oder in Gruppen bis 20 Kinder unter 15 Jahren im Außenbereich auf Außensportanlagen
– Öffnung von Tierparks, Botanischer u, Zoologischer Gärten
– Öffnung vom Museen, Galerien und Gedenkstätten
– Öffnung körpernaher Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik, Tatoostudios.  Im Bereich Kosmetik sind dann nur noch medizinisch notwendige Behandlungen und Fußpflege möglich, siehe § 4 Abs. 2 Nr. 23 SächsCoronaSchVO

Ab Mittwoch gelten auch folgende Regeln der Sächsische Corona-Schutzverordnung
engere Kontaktbeschränkungen: ein Hausstand plus eine weitere Person aus einen anderen Hausstand, Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt, vgl.  § 8 c Abs. 2 SächsCoronaSchVO
Ausgangsbeschränkungen:
– das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist nur bei triftigen Gründen möglich
– Akoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, die konkreten Orte sind durch die LK zu bestimmen, die Allgemeinverfügung hiezu wird aktuell erarbeitet
– Die Friseurgeschäfte, Baumärkte, Buchhandlungen, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte bleiben geöffnet. Auch sind entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig.

Die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Lockerungen vom 08.03.2021 wird morgen veröffentlicht und tritt am 24.03.2021 in Kraft.
Kitas und Schulen:
Wird die Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Samstag ist Werktag) überschritten, ist die Kita-Betreuung und die Präsenzbeschulung ab der jeweils folgenden Woche unzulässig. Dieser Punkt wäre am Mittwoch 24.03.2021 erreicht, wenn die Werte in den nächsten Tagen nicht sinken. In der darauffolgende Woche beginnen für die Schulkinder am 29.03.2021 die Osterferien und enden am 10.04.2021. Für die Kitas wird voraussichtlich eine Notbetreuung eingerichtet werden. Die Entscheidungen hierüber trifft der Freistaat.