Drohnenflüge über der Mulde erlaubt?

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Drohne
Symbolbild/Pixabay

Grimma. Immer wieder sind Drohnenpiloten mit der Frage konfrontiert ob sie fliegen dürfen oder nicht. Der vereiste Fluss ist ein wunderbares Fotomotiv, auch von oben, doch ist die Flugerlaubnis für die Mulde nicht ohne Weiteres zu bekommen.

Das Gebiet der Vereinigten Mulde ist nämlich nicht nur als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Auch ist die Vereinigte Mulde und deren Muldenauen als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) eingestuft.

Nach § 21b Abs. 1 Nr. 6 ist der Aufstieg über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Das Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt der Landesdirektion Sachsen kann aber in Ausnahmefällen einer Erlaubnis zustimmen. „Ohne eine Einzelerlaubnis ist ein Aufstieg dort nicht statthaft„, teilte uns die Behörde auf Anfrage mit. Doch warum sind Naturschutzgebiete tabu? Drohnen können wildlebende Tiere beunruhigen oder gar stören und damit gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetztes (§ 39 BNatSchG) verstoßen.

Illegale Flüge können also empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Um sicher zu gehen ob man fliegen darf oder nicht gibt es mittlerweile kostenfreie und nützliche Apps wie die Droniq App. Dort sind standortbasiert die jeweiligen Zonen mit Hinweisen einsehbar. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen.