Sachsen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am Sonntag weitere Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern.
Diese Maßnahmen gelten bundesweit ab Mittwoch und gehen über die vom sächsischen Kabinett bereits in der vergangenen Woche beschlossenen und seit heute gültigen Regelungen hinaus. Dazu gehört auch die Schließung der Friseursalons vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021. Sachsen wird diese Festlegung umsetzen und seine heute in Kraft getretene Landesverordnung, welche die Öffnung von Friseursalons vorsah, entsprechend anpassen.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Wir wissen, dass die laufenden und geplanten Einschränkungen dem Handwerk, dem Handel und jedem einzelnen Bürger viel Kraft und Durchhaltevermögen abverlangen. Das oberste Gebot ist jedoch, Menschenleben zu retten und unser Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten – in weiten Teilen Sachsens ist dies inzwischen schwer. Es geht vielerorts um Leben und Tod – so drastisch müssen wir die Situation benennen. Deshalb schaffen wir klare Regeln und setzen die bundeseinheitliche Festlegung, medizinisch nicht notwendige körpernahe Dienstleistungen zu untersagen, ab Mittwoch auch in Sachsen um.«