Corona-Schutzimpfung: Sachsen bekommt 13 Zentren und 13 mobile Impfteams

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Sachsen. Wie Ende November bekannt gegeben, laufen in Sachsen die Vorbereitungen fรผr eine bald verfรผgbare Corona-Schutz-Impfung.

Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstรคbe ergรคnzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter- Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Kassenรคrztliche Vereinigung Sachsen sowie die kommunale Ebene.

Bis Mitte Dezember wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunรคchst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Das DRK in Sachsen hat die Standortsuche fรผr die Impfzentren abgeschlossen. Neben der Neuen Messe in Leipzig werden andere Immobilien fรผr die Aufgabe hergerichtet. Die Impfzentren selbst sollen mit dem Start der Impfkampagne tรคglich geรถffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende ร–ffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die grรถรŸten Objekte kรถnnen aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag kรถnnen so bis zu 13 000 Bรผrgerinnen und Bรผrger geimpft werden. Auch die Logistik dahinter wird vorbereitet sein. Das DRK stellt gemeinsam mit der Kassenรคrztlichen Vereinigung das Personal in den Impfzentren. Die Lage und Erreichbarkeit der Impfzentren wird rechtzeitig vor dem Impfstart bekanntgegeben. Dieser beginnt ca. eine Woche nach Lieferung der ersten Impfdosen. In dieser Zeit wird zunรคchst das medizinische Personal der Krankenhรคuser geimpft. Auch das Personal der Impfzentren wird vor dem offiziellen Start die Mรถglichkeit haben, sich impfen zu lassen.

Gesundheitsministerin Petra Kรถpping erklรคrt: „Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen solchen erfahrenen Partner haben, der den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren koordiniert und leitet. Ich betone erneut, dass die Impfung natรผrlich freiwillig sein wird. Und ich ermutige alle Bรผrgerinnen und Bรผrger, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, umso schneller รผberwinden wir die Pandemie und kรถnnen wieder in unser normales Leben zurรผckfinden.
DRK-Vorstandsvorsitzender Rรผdiger Unger: „Es ist eine herausfordernde Situation fรผr das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen. Aber es ist auch eine Aufgabe, fรผr die das Rote Kreuz gegrรผndet wurde. Als verlรคsslicher Partner fรผr Behรถrden und das Gesundheitswesen erfรผllen wir in Sachsen unseren Auftrag, genauso wie die Rot-Kreuz und Rot-Halbmond Bewegung auf der ganzen Welt. Natรผrlich nicht allein, sondern mit der kameradschaftlichen Unterstรผtzung der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerkes und den anderen Hilfsorganisationen.

Die Beschaffung von 1,2 Millionen durch den Freistaat ausgeschriebenen Spritzen und Kanรผlen lรคuft bereits. Erste Lieferungen sind auch schon eingetroffen und vorrรคtig. Aus Sicherheitsgrรผnden werden die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht umfassend verรถffentlicht. Gleiches gilt fรผr das zentrale Lager, welches dem Bund fรผr die Anlieferung des Impfstoffes gemeldet worden ist. Dieses ist zugelassen fรผr die Lagerung von Arzneimittel und erfรผllt alle MaรŸgaben der sachgerechten Lagerung. Die Impfstofflieferung, die der Bund verantwortet, erfolgt in Teil-Chargen. Die verfรผgbaren Mengen an Impfdosen werden gemรครŸ dem Bevรถlkerungsanteil an die Lรคnder verteilt. Nach Zulassung eines Impfstoffes ist zunรคchst von einer begrenzten Anzahl verfรผgbarer Impfdosen auszugehen. Dieser wird weiter produziert und laufend geliefert.

Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Stรคndigen Impfkommission zu den prioritรคr zu impfenden Personengruppen von allen Lรคndern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist. Die Stรคndige Impfkommission hat gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste zu prioritรคr zu impfenden Personen erarbeitet. Das Dokument ist im Entwurfsstadium und wird in dieser Woche finalisiert. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen zu impfen sind, die bei einer Erkrankung das hรถchste Risiko fรผr Tod und schwere Erkrankung haben. Risikofaktoren wie hohes Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin prioritรคr zu impfen sind diejenigen, die Coronavirus-Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhรถhten Infektionsrisiko aussetzen, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationรคren oder ambulanten Einrichtungen sowie der Altenpflege.

Die Sicherheit der Patienten steht an erster Stelle. Aus diesem Grund darf die Impfung nur unter รคrztlicher Aufsicht erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei mรถglichen Nebenwirkungen, wie z.B. allergischen Reaktionen, schnell gehandelt werden kann.. Die Kassenรคrztliche Vereinigung Sachsen und die Gesundheitsรคmter sind eingebunden. Wie viele ร„rzte und medizinisches Personal notwendig sind, um die Impfungen durchzufรผhren, kann erst dann berechnet werden, wenn dem Freistaat Sachsen bekannt ist, in welcher Zeit der Impfstoff geliefert wird.