Grimma. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die Maßnahmen im Kampf gegen die Covid19-Pandemie verschärft werden.
Darunter zählt auch, dass Einrichtung der Freizeitgestaltung wie Schwimmbäder, Kinos, Sportanlagen oder Fitnessstudios nicht öffnen dürfen. Die Einschränkungen gelten ab Montag, 2. November. Bis auf Weiteres ist auch die Schwimmhalle in der Vorwerkstraße 30c von der Schließung betroffen. Auch die Sporthallen für den Vereinssport und Sportplätze sind bis auf Widerruf geschlossen. Fragen rund um die Schließungen der kommunalen Sporteinrichtungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 231.
Bibliotheken und Göschenhaus geschlossen
Die Johann-Gottfried-Seume Bibliothek, die Bibliothek in Nerchau und die ehrenamtlich geführten Ausleihstellen in Bahren, Dürrweitzschen, Großbardau und Großbothen sind ab Montag, 2. November bis auf Widerruf geschlossen. Alle zurzeit ausgeliehenen Medien bleiben auf dem Leserkonto bis eine Rückgabe wieder möglich ist. Es entstehen keine Versäumnisgebühren. Die Schließung ist notwendig, um auch hier die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus zu verlangsamen. Zudem ist die Fahrbibliothek, die jeden dritten Montag in Großbothen und Mutzschen hält, wegen eines Unfalls derzeit nicht einsatzbereit.
Auch die Türen des Museums Göschenhaus bleiben ab 2. November geschlossen.