Wann wird getestet? Wer muss in Quarantäne?

COVID-19 Infektionen in Schulen

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Keine Schule und keine Infektion ist genau wie die andere, erklärt der Landkreis.  Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheidet immer anhand der Situation vor Ort.

Grundsätzlich:“ Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schulen bei der Verbreitung des Virus eine untergeordnete Rolle spielen. Darauf wurde auch in der Strategieempfehlung des RKI speziell für die Tests in Schulen reagiert. Danach sind Testungen nur dann angezeigt, wenn eindeutige Symptome auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen. Dabei wird auch immer die lokale Situation berücksichtigt. Eine ausnahmslose Testung aller Betroffenen wird bei niedrigem Infektionsgeschehen nicht als notwendig empfohlen.

Quarantäne:Bei einer nachgewiesenen Infektion in Schulklassen (oder wenn die Schüler untereinander engen Kontakt haben auch Klassenstufen) setzen wir alle als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne. Diese Personen haben durch den Kontakt ein höheres Infektionsrisiko. Die Quarantäne gilt nur für die Kontaktpersonen ersten Grades, nicht für die komplette Familie. Dabei sollte die betroffene Person im Familienhaushalt separiert werden. Sind die Schulkinder jünger als 12 Jahre, wird die Quarantäne auf die betreuende Person ausgeweitet. Diese hat dann Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz.

Testungen:Mitschüler aus dem Umfeld eines infizierten Schülers oder Schülerin werden – vor allem wenn diese schon etwas älter sind – in der Regel nicht mehr getestet. Im Einzelfall testen wir Schüler mit einer gesundheitlichen Vorbelastung. Die Jugendlichen, Eltern und Lehrer werden darauf hingewiesen, dass sie auf Symptome achten sollen und eigenverantwortlich die gültigen Corona-Hygienevorschriften anwenden. Wer bei sich Symptome wahrnimmt, kann sich jederzeit mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Dann wird gegebenenfalls nachgetestet.

Bei den Testungen und Testergebnissen ist zu beachten, Testergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Das bedeutet konkret: Die Schüler (und deren Eltern) würden dann nur wissen, dass sie zum Zeitpunktes des Tests negativ waren„, so der Landkreis abschließend.