Hohburg/Röcknitz/Böhlitz. Der nördliche Teil des Landkreises Leipzig ist seit Jahren ein beliebtes Klettergebiet. Nicht immer kann diesem Hobby uneingeschränkt nachgegangen werden. Neben dem Naturschutzrecht sind auch das Bergrecht und Eigentumsrechte zu beachten. Für die Hohburger Berge hat sich der Deutsche Alpenverein Landesverband Sachsen e.V. (DAV) um eine Klettererlaubnis in den Steinbrüchen Gaudlitzberg (Röcknitz), Holzberg (Böhlitz) und Zinkenberg (Röcknitz) bemüht.
Im Ergebnis kann nun allgemein und mit Rücksicht auf die Belange des Naturschutz und Landschaftsschutzes im Gaudlitzberg geklettert werden. Der Gaudlitzberg als abgeschlossener Steinbruch unterliegt nicht mehr dem Bergrecht. Auch der Freistaat Sachsen als Eigentümer, hat den Landkreis Leipzig gegenüber keine Einwände hiergegen erhoben.
Der Steinbruch Holzberg (Böhlitz) untersteht derzeit noch dem Bergrecht, so dass das Betreten nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich ist. Eine Vereinbarung des Deutschen Alpenvereines Landesverband Sachsen e.V. (DAV) mit dem Eigentümer ermöglicht es den Kletterern des DAV und ihren Gästen, den Holzberg zu betreten. Sofern die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden bestehen hier keine Einwände. Für die Dauer der Vereinbarung ist der Holzberg ist ausschließlich für diesen Personenkreis nutzbar. Ein allgemeines Betretungsrecht für Jedermann besteht nicht.
Der Zinkenberg (Röcknitz) kann derzeit nicht als Klettergebiet zugelassen werden. In diesem aktiven Steinbruch gilt das allgemeine bergrechtliche Betretungsverbot. Für die Zukunft gibt es zwischen der Basalt-Actien-Gesellschaft und dem Deutschen Alpenverein die Vereinbarung, dass das Areal Zinkenberg nach Ende der Bergaufsicht als Klettergebiet genutzt werden kann, wenn eine privatrechtliche Regelung getroffen wird. Bis zum Ende der Bergaufsicht in voraussichtlich mehr als 30 Jahren besteht im Steinbruch Zinkenberg Kletterverbot.