Hohburg/Rรถcknitz/Bรถhlitz. Der nรถrdliche Teil des Landkreises Leipzig ist seit Jahren ein beliebtes Klettergebiet. Nicht immer kann diesem Hobby uneingeschrรคnkt nachgegangen werden. Neben dem Naturschutzrecht sind auch das Bergrecht und Eigentumsrechte zu beachten. Fรผr die Hohburger Berge hat sich der Deutsche Alpenverein Landesverband Sachsen e.V. (DAV) um eine Klettererlaubnis in den Steinbrรผchen Gaudlitzberg (Rรถcknitz), Holzberg (Bรถhlitz) und Zinkenberg (Rรถcknitz) bemรผht.
Im Ergebnis kann nun allgemein und mit Rรผcksicht auf die Belange des Naturschutz und Landschaftsschutzes im Gaudlitzberg geklettert werden. Der Gaudlitzberg als abgeschlossener Steinbruch unterliegt nicht mehr dem Bergrecht. Auch der Freistaat Sachsen als Eigentรผmer, hat den Landkreis Leipzig gegenรผber keine Einwรคnde hiergegen erhoben.
Der Steinbruch Holzberg (Bรถhlitz) untersteht derzeit noch dem Bergrecht, so dass das Betreten nur mit Zustimmung des Eigentรผmers mรถglich ist. Eine Vereinbarung des Deutschen Alpenvereines Landesverband Sachsen e.V. (DAV) mit dem Eigentรผmer ermรถglicht es den Kletterern des DAV und ihren Gรคsten, den Holzberg zu betreten. Sofern die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berรผcksichtigt werden bestehen hier keine Einwรคnde. Fรผr die Dauer der Vereinbarung ist der Holzberg ist ausschlieรlich fรผr diesen Personenkreis nutzbar. Ein allgemeines Betretungsrecht fรผr Jedermann besteht nicht.
Der Zinkenberg (Rรถcknitz) kann derzeit nicht als Klettergebiet zugelassen werden. In diesem aktiven Steinbruch gilt das allgemeine bergrechtliche Betretungsverbot. Fรผr die Zukunft gibt es zwischen der Basalt-Actien-Gesellschaft und dem Deutschen Alpenverein die Vereinbarung, dass das Areal Zinkenberg nach Ende der Bergaufsicht als Klettergebiet genutzt werden kann, wenn eine privatrechtliche Regelung getroffen wird. Bis zum Ende der Bergaufsicht in voraussichtlich mehr als 30 Jahren besteht im Steinbruch Zinkenberg Kletterverbot.