Geithain. Intensive Hitze- und Trockenperioden. Bis hin zur mobilen Notversorgung im Sommer 2019 für einzelne Grundstücke. Die Zeiten sind vorbei. Mittlerweile sind fast alle Häuser in Kolka (Stadt Geithain) an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
Bis zu dieser extremen Ausnahmesituation im vergangenen Jahr hatten die Grundstückseigentümer lange wenig Interesse gehabt, sich an das Wasserversorgungsnetz anschließen zu lassen, erinnert Lutz Kunath, der Geschäftsführer des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG). Hinzu seien begrenzte Kapazitäten bei der Löschwasserversorgung gekommen, was auch bauliche Aktivitäten im Ort gebremst habe. Damit gab es für den Verband doppelten Handlungsbedarf. Im Frühjahr ist die Maßnahme gestartet und jetzt nahezu abgeschlossen.
“In den nächsten Tagen”, informiert Enrico Kühn, “werden die Kopflöcher noch asphaltiert und dann kann sich die Baufirma aus Kolka zurückziehen.” Jene Kopflöcher sind beim Leitungsbau auf der Strecke zwischen Syhra und Ossa entstanden. Sie wurden circa alle 100 Meter ausgehoben und die neue Trinkwasserleitung von einem zum anderen im Bohrspülverfahren eingezogen, schildert der Projektleiter bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH, dem Betriebsführer des VVGG. Damit brauchten die Arbeiter der Aqua-Service Rohrleitungsbau GmbH aus Liebschützberg keinen offenen Rohrgraben durch das einstige “Brunnendorf” ziehen. Und: “Der Baugrund hat es hergegeben”, freut sich Enrico Kühn. Denn nicht überall könnten Leitungen in geschlossener Bauweise verlegt werden.
Rund 250.000 Euro hat die 1 770 Meter lange Leitung, inklusive der Hausanschlüsse, gekostet. Bisher verlief die alte Leitung aus Asbestzement circa einen Kilometer von der Ortslage Kolka entfernt. Sie stellt eine Verbindung zwischen den Versorgungsgebieten des Wasserwerks Rathendorf und Prießnitz her. Wenn nun bis Ende des Monats in Ossa noch der neue Gebietszählerschacht gesetzt ist, kann die bisherige Versorgungsleitung außer Betrieb genommen werden. Lutz Kunath ist zufrieden, dass nun mit Kolka ein “weißer Fleck” auf der Landkarte des Versorgungsverbandes verschwunden ist.
Im August 2019 hatte der VVGG die Einwohner in Kolka über die geplante Maßnahme informiert. Damals hatte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bereits das „Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum“ verabschiedet. Es gab die Chance, bei der Sächsischen Aufbaubank Fördermittel für die trinkwassertechnische Erschließung zu beantragen. “Das haben wir in Abstimmung mit der Stadt Geithain für Kolka und Teile von Niedergräfenhain auch getan”, sagt Lutz Kunath. Im Januar 2020 gab es die positiven Bescheide. Die Förderquote liegt bei 65 Prozent.
Auch Teile von Niedergräfenhain sollen noch erschlossen werden. Fördermittel stehen zur Verfügung, aber es fehlt die Einigung mit der Deutschen Bahn. “Weil wir uns hier mit der neuen Leitung im Bereich der Bahngleise bewegen, sind sehr detaillierte Abstimmungen erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind”, schildert Veolia-Projektleiter Enrico Kühn. Erst wenn alle offenen Fragen beantwortet sind, kann die Maßnahme ausgeschrieben werden. Der VVGG plant laut Beschluss der Verbandsversammlung vom September 2019 außerdem die trinkwassertechnische Erschließung von Dölitzsch, einem weiteren Ortsteil der Stadt Geithain. “Derzeit”, informiert Geschäftsführer Lutz Kunath, “besteht aber keine Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, weil das Förderprogramm geschlossen ist.”
Hintergrund: Grundsätzlich haben die Aufgabenträger der Wasserversorgung nach § 43 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz die Pflicht, die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen. Diese Pflicht besteht allerdings nur im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb konnten Orte wie Kolka in der Vergangenheit nicht erschlossen werden, führt VVGG-Geschäftsführer Lutz Kunath aus. Spezifische Erschließungskosten von über 15.000 Euro pro Grundstück wären sowohl für den Verband wie auch die Grundstückseigentümer nicht tragbar gewesen.
Die Grundstückseigentümer werden über einen Baukostenzuschuss an den Herstellungskosten beteiligt; das gilt auch für die Hausanschlüsse. “Je mehr Grundstücke angeschlossen werden, umso geringer fällt der Baukostenzuschuss aus. Wir setzen deshalb im Interesse der Solidargemeinschaft der Grundstückseigentümer den durch § 4 der Wasserversorgungssatzung geregelten Anschlusszwang durch”, erklärt Luth Kunath.