Grimma. Am Donnerstag, 25. Juni, findet 17.00 Uhr die letzte reguläre Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause im Rathaussaal, Markt 27, statt.
Zu Beginn haben die Bürger die Gelegenheit Anfragen zu stellen. Danach stellt der Eigentümer des Bahnhofsgebäudes seine Vorstellungen zur Zukunft dessen vor. Danach steht die Annahme von Geldspenden für die Ausstattung des Spielplatzes in Kössern auf der Tagesordnung. Es folgt die Vergabe von Lieferleistung in Form von Strom für die Straßenbeleuchtung. Danach steht die Anerkennung der Schlussrechnung zum Einbau des 2. Rettungsweges am Südflügel der Oberschule Grimma zur Beschlussfassung.
In den folgenden Beschlussvorlagen geht es um die Vergaben von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Oberschule Böhlen. Auch der Verkauf von Flächen für die Hochwasserschutzanlage an die Landestalsperrenverwaltung liegt den Stadträten zur Beschlussfassung vor. Des Weiteren geht es um den Verkauf von Grundstücksteilen in der Ortslage Kleinbardau und den Verkauf eines Grundstücks in Hohnstädt. Auch über den Erwerb eines Grundstücks in Mutzschen haben die Stadträte zu befinden. Auf der Tagesordnung steht zudem der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 105 „Wohnbebauung An der Trift, Nerchau“.
Nach den Informationen aus der Verwaltung und den Ortsteilen haben die Stadträte die Möglichkeiten Anfragen zu stellen, bevor die Sitzung nicht-öffentlich fortgesetzt wird.
Sonder-Sitzung des Technischen Ausschusses und Stadtratssitzung am Donnerstag Am Donnerstag, den 25. Juni, findet 16.00 Uhr eine Sonder-Sitzung des Technischen Ausschusses im Rathaussaal, Markt 27, statt. Auf der Tagesordnung steht die Vergabe der Bauleistung Elektroinstallation im Zuge der Sanierung der Sanitär- und Heizanlagen der Kita Sonnenschein. Anschließend geht es um die Sanierung der Turnhalle Nerchau. Hierzu stehen die Vergaben der Planungsleistungen für die Tragwerksplanung, die Elektrotechnik sowie für den Bereich Heizung-Lüftung-Sanitär zur Beschlussfassung. Nächster Tagesordnungspunkt ist ein Abweichungsantrag von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma. Es folgt ein Beschluss zum Vorhaben Terrassenüberdachung an einem Einfamilienhaus bezüglich der Dachform und Dachneigung. Nach den Anfragen der Stadträte wird die Sitzung nicht-öffentlich fortgesetzt.