Nach Crash ins Stauende: Tscheche zu Bewährungsstrafe verurteilt

0
6792
Foto: Sören Müller

Grimma. Am Mittwoch wurde gegen den Verursacher des schweren Verkehrsunfalls vom 27. Mai 2015 auf der BAB 14 in Höhe der Raststätte Muldental das Verfahren am Amtsgericht eröffnet.

Bei diesem Unfall wurde damals ein Autofahrer getötet und ein weiterer Autofahrer so schwer verletzt, dass er wohl „noch lange Zeit“ mit den Folgen des Unfalls konfrontiert sein wird. Die jeweils beiden Beifahrerinnen wurden schwer verletzt und zwei Kinder leicht verletzt. Fünf Fahrzeuge waren damals in den Unfall verwickelt.

Dem 37-jährigen Fahrer, ein tschechischer Staatsbürger wurde durch die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fünffacher fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen und durch das Gericht auch bestätigt. Laut dem Stand der Ermittlungen habe er ein Stauende nach stockendem Verkehr übersehen. Mit 67 bis 72km/h soll er auf einen vor ihm fahrenden LKW gefahren sein, dabei kam er nach Links von der Spur ab und kam dann wieder nach rechts ab. Dabei ist er auf einen Wohnwagenanhänger geprallt. Der Anhänger und das ziehende Fahrzeug drehte sich durch den Aufprall und wurde unter einen LKW geschoben. Dabei erlitt der PKW Fahrer tödliche Verletzungen, schilderte ein Sachverständiger der DEKRA den Unfall detailgenau.

Laut Staatsanwaltschaft wäre der Unfall vermeidbar gewesen, da das Stauende gut sichtbar gewesen sein soll. Der Angeklagte, der weder vorbestraft, noch unter Alkohol oder Ähnlichem stand, konnte sich nur noch an die eine Sekunde vor dem Unfall erinnern, als vor ihm plötzlich der Anhänger des vor ihm fahrenden LKW auftauchte. Laut eigenen Aussagen bereue er das Geschehene, er selbst hätte mit den Folgen zu kämpfen. Dem Fahrer selbst konnte das Gericht nur zur Last legen, dass er vorrausschauender fahren hätte müssen, denn die Auswertung der Fahrerdaten waren ohne Beanstandungen, Lenkzeiten und Pausen wurden eingehalten und auch am Fahrzeug gab es keine Mängel. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurde und einer Geldstrafe von 500 €. Auch die Kosten des Verfahrens hat er zu tragen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig