Entsorgung Weihnachtsbäume

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Foto: pixabay

Landkreis Leipzig. Wie 2016 können die Bürgerinnen und Bürger ihren ausgedienten Weihnachtsbaum (sofern er nicht selbst kompostiert werden kann) kostenlos an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.

 

Eine Ablage an den Glascontainerplätzen in den Städten und Gemeinden ist nicht gestattet. Die Weihnachtsbäume sollen kompostiert werden, deshalb bitte vor der Abgabe am Wertstoffhof Lametta und Baumschmuck entfernen.

Hinweis zum Verbrennen

Grundsätzlich ist es verboten, pflanzlicher Abfälle zu verbrennen, dies gilt auch für Weihnachtsbäume. Möglich ist es, die getrockneten Stämme zerkleinert im Kamin zu verfeuern. Nur im Einzelfall sind Weihnachtsbaumverbrennungen in Form von Brauchtumsfeuern möglich. Hier entscheiden die Gemeinden als zuständige Ortspolizeibehörden in Abstimmung mit dem Umweltamt, ob es sich um eine über Jahre hinweg gepflegte Veranstaltung handelt, bei der die Pflege einer bestehenden Tradition im Vordergrund steht. Aus ökologischen Gründen sollte jedoch auf das Verbrennen verzichtet werden.