Köpping befürwortet Kompromissvorschlag zum Pauschalreiserecht

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Zahlreiche Pauschalreisen, Flugreisen und kulturelle Veranstaltungen mussten im Zuge der Coronakrise abgesagt werden. Für diejenigen, die lange auf eine Reise hingespart und sich auf sie gefreut hatten, ist das hart. Umso mehr beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger die Frage, welche Rechte der Rückerstattung sie haben, weil sie eine Reise nicht antreten konnten.

Sachsens Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Prinzipiell besteht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ein Anspruch auf Kostenerstattung. In der derzeitigen Situation gibt es nur ein Problem: Dieser droht wertlos zu werden, denn massenhaft erhobenen Rückzahlungsansprüche gegen Reiseunternehmen würde diese derzeit regelrecht in die Insolvenz treiben. Dies wiederum bedeutet für deren Kunden im Umkehrschluss enormen Verlust, denn ihre Ansprüche würden sich nach Anzahl der vielen anderen Berechtigten, vorhandener Konkursmasse etc. gestalten und sicherlich minimieren.
Dennoch muss es Lösungen geben, die beiden Seiten gerecht werden. Daher halte ich den von der Bundesverbraucherschutzministerin, meiner Kollegin Christine Lambrecht, vorgeschlagenen Kompromiss für richtig.«

Die Bundesregierung schlägt als Lösung eine vorrangige Gutscheinlösung gegenüber einer Erstattung vor. Der Gutschein soll exakt den Wert der Erstattung beinhalten, er soll bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein und in Höhe des vollen Wertes ausgezahlt werden, sollte er bis dahin nicht eingelöst worden sein. Bei Insolvenz des Reiseveranstalters garantiert die Bundesregierung die zusätzliche Absicherung des Gutscheins. Eine Härtefallklausel für Verbraucherinnen und Verbraucher beinhaltet die Möglichkeit der zeitnahen Erstattung für all diejenigen, die ihr Geld unmittelbar benötigen.

»Mir ist klar, dass das Verfahren rechtlich einer Art Stundung entspricht, nicht aber unserem Kaufgewährleistungsrecht, das den Kostenrückerstattungsanspruch vorsieht. Dennoch wiegt schwerer, dass die Realität eine andere ist: Ohne eine einvernehmliche Lösung wäre weder den Reisenden noch den Veranstaltern geholfen. Würde der rechtlich einwandfreien Lösung der Vorrang gegeben und jetzt zurückerstattet, läge die ohnehin existenzbedrohte Reisebranche dauerhaft brach. Damit ist keiner Seite gedient, auch und vor allem nicht uns Reisenden. Deswegen halte ich die Gutscheinlösung für den richtigen Weg«, so Ministerin Köpping abschließend.

Eine dahingehende schnelle Abänderung der europäischen Pauschalreiserichtlinie und auch der Fluggastrechteverordnung ist allerdings notwendig, dies hat die Bundesregierung bereits in die Wege geleitet. Für kulturelle Veranstaltungen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Veranstaltungsvertragsrecht verabschiedet, der die Gutscheinlösung beinhaltet.