Landkreis Leipzig. Schildkröte, Papagei und Co gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel oder im Internet geordert werden. Die untere Naturschutzbehörde rät, beim Erwerb lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk besonders kritisch zu sein, denn internationale Artenschutzbestimmungen stecken enge Grenzen, und die übertritt manch Käufer, ohne es zu merken.
Vor dem Kauf exotischer Tiere sollte man deren Herkunft kennen. Viele Arten unterliegen internationalen Schutzbestimmungen und einer Meldepflicht. Informationen darüber erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne entsprechende Nachweise erwirbt, muss damit rechnen, bestraft zu werden. Keinesfalls kann er sich auf Unwissenheit berufen.
Man sollte auch bedenken, dass viele „tierische Geschenke“ älter werden können als der Beschenkte selbst. So brauchen z. B. Papageien viel Abwechslung, Raum zum Fliegen und sollten nie allein gehalten werden.
Schlangen, Echsen und Schildkröten kommen in der Regel als Jungtiere ins Haus. Die „süßen Kleinen“ wachsen aber schnell und erfordern immer mehr Platz und Pflege. So wird aus einer jungen Wasserschildkröte schnell ein über 20 cm großes Tier, das ein entsprechendes Becken mit aufwändiger Wasserreinigung benötigt.
Um spätere Enttäuschung bei Kindern zu vermeiden, sollte der Weihnachtsmann also daran denken, dass lebende Geschenke Übernahme von Verantwortung bedeuten, gesetzlichen Regelungen unterliegen können, teils aufwändiger und lang anhaltender Pflege bedürfen, erhebliche Kosten verursachen und sehr sehr lange leben können. Wird das berücksichtigt, leuchten unterm Weihnachtsbaum nicht nur Kinderaugen.
Quelle: PM Umweltamt