Sachsen. Die Polizei Sachsen übergab am Mittwoch Schutzmasken an das Klinikum St. Georg sowie weitere Klinken. Das werfe seitens der Polizeigewerkschaft Fragen auf.
Cathleen Martin, als Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen e.V., kann zwar verstehen, dass Krankenhäuser einen höheren Bedarf und eine höhere Priorität in Bezug auf Schutzausrüstung als die Polizei haben aber nur wenn ausreichend davon vorhanden sei. „Irgendwer hat offensichtlich vergessen, den Bedarf in den eigenen Reihen zu erheben. Dabei spreche ich nicht von einer Bevorratung von Schutzausrüstung bei der Polizei, sondern nur von einer persönlichen Ausrüstung. Leider habe ich kein Verständnis, wenn uns als Gewerkschaft im Gegenzug immer wieder solche Anfragen erreichen: (wörtlicher Auszug einer Mail, wobei wir den Absender vertraulich behandeln).“
Mail: „„Aus diversen Dienststellen sind Mitglieder bzw. Kollegen an uns als DPolG bzw. als Personalrat herangetreten und haben ihre Bedenken bzw. Probleme in Bezug auf Corona mitgeteilt. Nachfolgend liste ich dir diese auf:
a) Betreuung von Kindern
Bereits jetzt haben die ersten Notbetreuungseinrichtungen aufgrund von Corona-Verdacht schließen müssen. Die Kolleginnen wissen nicht, wohin sie ihre Kinder bringen können.
b) Möglichkeit von Home-Office
Während wohl ein Großteil der in der Verwaltung tätigen Kollegen bereits im Home-Office sind, besteht für die meisten Kollegen des RKD bzw. der KPI diese Möglichkeit nicht. Entweder wird Home-Office nicht freigegeben oder es mangelt an einsatzfähiger Technik.
c) Veraltete bzw. fehlende Schutzausrüstung des Streifendienstes
Die vorhandenen Schutzanzüge sind 2016 verfallen. Neue sind nicht vorhanden bzw. es liegen wenige Stück (nicht einmal für jeden Kollegen eine Maske) im Revier. Es fehlen Desinfektionsmittelspender bzw. ist das Mittel 2018 verfallen. In den Streifenwagen liegen zwei Masken, die von allen Nutzern des Fahrzeuges genutzt werden sollen. Ersatz gibt es nicht.
d) Anzeigenaufnahme
In den Revieren, dem RKD sowie den Revierkommissariaten gibt es keine Schutzausrüstung bzw. Vorkehrungen zum Schutz vor Corona bei der Anzeigenaufnahme. Es gibt jedoch keine Regelungen bezüglich der Desinfektion der Anzeigenräume. Wie schafft der Dienstherr Abhilfe?
e) Funkgeräte
Die Funkgeräte sind nicht personengebunden und werden demzufolge von vielen Kollegen genutzt. Die Funkgeräte befinden sich in einem geringen Abstand vom Mund und werden folglich „besudelt“. Welche Möglichkeiten der wirksamen Abhilfe bietet der Dienstherr?
f) Dienstfahrzeuge
Vorgenanntes gilt auch für die Fahrzeuge allgemein. Außerdem werden damit fremde Personen transportiert.
g) Asservate
Wie ist der Umgang mit Asservaten geregelt, welche eine Ansteckung ermöglichen können? Die Kollegen fordern eine verbindliche Handlungsanleitung für z. B. die Anzeigenaufnahme vor Ort beim Bürger und in den Dienststellen oder den Transport von Fremdpersonen.Sie fordern eine ausreichende Ausrüstung mit Schutzbekleidung sowie Ausstattung mit Desinfektionsmitteln. Es wurde auch oft gefragt, wie es sich haftungsrechtlich verhält, wenn es zur Ansteckung von Beamtinnen und Beamten aufgrund fehlender Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln kommt. Welche Haftung übernimmt der Freistaat, wenn in der Folge Angehörige angesteckt werden? „Welche Verantwortung trägt der Leiter der jeweiligen Organisationseinheit?“ (Zitat Ende)“
Cathleen Martin: „Wir als Gewerkschaft wissen, was Solidarität ist und teilen gern. Doch bitte teilt auch die Schutzausrüstung mit den Kollegen die Kontakte mit Bürgern haben. Jeder Einkaufsmarkt schützt seine Angestellten mit Scheiben an der Kasse. Wieso schützen wir die Kollegen im Anzeigendienst nicht genau so? Ich bin mir sicher, dass der Bürger dafür Verständnis hat.„