Waldschulen-Prozess: Urteil frühstens im Januar

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Foto: Sören Müller/MH

Grimma. Der Prozess um die mutmaßliche Misshandlungen an der Förderschule in Grimma- Süd wurde nach mehreren Zeugenaussagen vertagt. 

Am Montag mussten sich Beate H. (47) und Katrin E. (50) der Förderschule Grimma-Süd (Waldschule) vor dem Amtsgericht Grimma verantworten.

Ihnen wurden Beleidigungen von Schülern und deren Eltern, ebenso wie das Misshandeln mit Schlägen auf den Hinterkopf, In den Mund stecken eines zu großen Brotstückes, herabwürdigende Äußerungen über Schüler oder Eltern und auch das Erschrecken einer blinden Schülerin durch lautes Fallenlassen eines Gegenstandes, vorgeworfen. Bei der öffentlichen Verhandlung musste zu Beginn der Saal gewechselt werden, da das Medien und Bürgerinteresse so groß war, dass die Größe des Saals nicht ausreichte. Zu den diversen Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft schwiegen beide Beschuldigten und machten keine Angaben.

Mehrere Zeugen wurden vernommen. Die erste Zeugin, eine ehemalige Schulbegleiterin, schilderte, dass die Heilpädagogin H. einen 8-jährigen schwer behinderten Jungen möglicherweise einen Klaps auf den Hinterkopf bei der Essenseinnahme gegeben hätte, danach soll der Junge seine Arme in Schutzhaltung über den Kopf gebracht haben. Die Zeugin hätte ein klatschendes Geräusch wahr genommen und die Körperbewegung des Jungen gesehen, die Tat selbst hätte sie entgegen ihrer Aussage bei der Polizei aber nicht direkt gesehen. Das klatschende Geräusch bestätigte in ähnlicher weise eine zweite Zeugin die nach eigenen Angaben mit im Raum war.

Die Mutter der schwer behinderten 9-jährigen Charlotte H. schilderte den Verlauf bis zur Anzeige, so war es erst die Schulbegleiterin ihrer Tochter, Julia F. welche den Fall 2015 ins Rollen brachte. Außerdem schilderte sie, das sie bei ihrem Kind erhebliche Wesensänderungen festgestellt hatte. Diese sollen sich erst gebessert haben als ein Klassenwechsel stattgefunden hat. Die für sie fehlende Transparenz und Aufklärung der Schullleitung kritisierte sie ebenfalls.

Julia F. Beschrieb dem Gericht detailliert welche Beobachtungen sie gemacht hätte und bestätigte auch die Aussagen der Mutter im Bezug auf die festgestellten Wesensänderungen von Charlotte.
Die Angeklagte Katrin E. solle absichtlich eine Mappe neben der stark seheingeschränkten Charlotte fallen gelassen haben. Diese erschrak demnach und verfiel in einen spastischen Anfall. Die Verteidigung warf sich ins Zeug und versuchte sich sogar mit einem ärztlichen Attest welcher der Beschuldigten Angeklagten E. einen „Tennisarm“ bescheinigen solle, zu erklären.

Die Zeugin beschuldigte im weiteren Verlauf beide Angeklagten abfällig über die behinderten Kinder im Beisein derer zu sprechen und empfand das als schäbig. Die Verteidiger hinterfragten ob die Kinder das überhaupt geistig mitbekämen. So soll durch E. der Satz „kurze Haare, kurzer Verstand“ gegenüber des Jungen gefallen sein.

Die Lehrerin Yvonne S., ebenfalls als Zeugin befragt, befand sich laut eigenen Angaben zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Schlages auf den Hinterkopf des Jungen durch Beate H. im Nachbarraum in der Pause als die Schulbegleiter sie über die mutmaßliche Tat informierten. Machen konnte sie in der Situation nichts weiter schilderte sie. Auf Nachdruck der Nebenklage, wie der Prozess allgemein im Kollegium aufgenommen sei, wurde dann das Arbeitsklima hinterfragt. Die Zeugin sprach von einer Art „Kontrollzwang“ man würde nicht miteinander sprechen.

Die Schulleiterin Andrea F., welche im Zuschauerraum anwesend war zeigte sich erschüttert. Auf die Frage der Nebenklage ob sie eine Aussage machen möchte, wurde nur mit einer fehlenden Aussagegenehmigung geantwortet.

Aufgrund zweier weiterer Zeugenaussagen wird die Verhandlung erst am 05.01.2017 09:30 Uhr fortgesetzt.