Stadtverwaltung beschränkt Besucherverkehr  – Wartebereich auf dem Markt

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2008
Rathaus Grimma
Rathaus Grimma Archivbild

Grimma. Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist der Service der Stadtverwaltung nur noch eingeschränkt möglich.

Bürgerbüro und Ordnungsamt bleiben zwar geöffnet“, bestätigt Oberbürgermeister Matthias Berger, „jedoch bitten wir alle, die die Stadtverwaltung persönlich aufsuchen möchten, zu prüfen, ob ein Besuch der Ämter zwingend notwendig ist.“ Telefonisch, per E-Mail oder per Post ist die Verwaltung weiterhin erreichbar. Die Annahme von Dokumenten und Formularen erfolgt ausschließlich über die Briefkästen der Stadtverwaltung.

Für dringende Fälle wird ab Donnerstag, 19. März, ein Außenwartebereich auf dem Markt eingerichtet, um sicher zu gehen, dass die Besucher der Verwaltung genügend Abstand zueinander haben. Die Türen bleiben verschlossen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann mittels Telefon kontaktiert werden. Nur im Falle der Notwendigkeit, erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme. Die Vorsprache im Bürgerzentrum Nerchau (Standesamt, Steuern, Vollstreckung, Bürgerservice) ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail möglich.

Es ist unverständlich, dass junge Familien mit Kindern derzeit die Verwaltung aufsuchen. Diese sollten die Schließzeiten der Kindereinrichtungen und Schulen nicht als persönliche Freizeit empfinden und auf aufgeschobene Behördengänge verzichten“, so das Stadtoberhaupt. „Alle Präventionsmaßnahmen haben nur Sinn, wenn jeglicher Kontakt vermieden beziehungsweise auf ein Minimum beschränkt wird.

Wie per Allgemeinverfügung angeordnet, wird in den Kindertagesstätten und Grundschulen nur noch eine Notbetreuung gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten, das heißt nur Eltern in systemrelevanten Berufen (aus Sektoren der kritischen Infrastruktur), wie sie das sächsische Sozialministerium definiert hat. Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter  www.bildung.sachsen.de.

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zur „Schließung der nicht lebensnotwendigen Geschäfte“ gilt für alle angesprochenen Einrichtungen sachsenweit. Die Geschäfte müssen sich an die verschärften Auflagen zur Hygiene halten, der Zutritt soll gesteuert werden, um Warteschlangen zu vermeiden. Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Das Gewerbeamt der Stadt Grimma gibt keine gesonderte Verfügung heraus. Wir bitten die Grimmaerinnen und Grimmaer um Ruhe und Verständnis.