Zum Jahresbeginn treten verschiedene steuerliche รnderungen in Kraft. So steigen unter anderem der Grund- und der Kinderfreibetrag. Zudem gibt es neue Regeln fรผr Arbeitnehmer und Existenzgrรผnder. Das Wichtigste im รberblick:
Fรผr Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9.168 Euro auf 9.408 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender รผber ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.408 Euro verfรผgt. Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 18.816 Euro. Daneben wird auch die inflationsbedingte kalte Progression fรผr alle Steuerzahler ausgeglichen.
Die Freibetrรคge fรผr Kinder werden fรผr das Jahr 2020 von derzeit 7.620 Euro auf 7.812 Euro angehoben. Der Hรถchstbetrag fรผr die steuerliche Berรผcksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhรถht sich โ ebenso wie der Grundfreibetrag โ auf 9.408 Euro.
Arbeitnehmer kรถnnen sich insbesondere รผber folgende Anpassungen freuen:
Die Verpflegungspauschalen fรผr auswรคrtige Tรคtigkeiten werden heraufgesetzt. Fรผr Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie fรผr An- und Abreisetage steigt die Pauschale von 12 auf 14 Euro, fรผr Reisetage mit ganztรคgiger Abwesenheit von 24 auf 28 Euro. In dieser Hรถhe kann Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. durch den Arbeitnehmer in der Steuererklรคrung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fรผr Berufskraftfahrer wird ein neuer Pauschbetrag in Hรถhe von 8 Euro pro Kalendertag fรผr Mehraufwendungen eingefรผhrt, die bei einer mehrtรคgigen beruflichen Tรคtigkeit im Zusammenhang mit einer รbernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers entstehen. Solche Mehraufwendungen sind etwa Gebรผhren fรผr die Benutzung der sanitรคren Einrichtungen auf Raststรคtten (Toiletten sowie Dusch- oder Waschgelegenheiten) oder Aufwendungen fรผr die Reinigung der Schlafkabine. Der Nachweis hรถherer tatsรคchlicher Kosten bleibt mรถglich.
รberlรคsst ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen, kann der Arbeitnehmer kรผnftig durch eine noch weitergehende Ermรครigung bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren. Die Bemessungsgrundlage fรผr den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung solcher Fahrzeuge bleibt grundsรคtzlich halbiert, bei bestimmten Elektrofahrzeugen betrรคgt sie kรผnftig sogar nur ein Viertel. An Stelle von einem Prozent fรผr Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist also nur 0,5 oder sogar nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat als Arbeitslohn anzusetzen.
Sachbezรผge in Form von Gutscheinen und Geldkarten kรถnnen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern weiterhin bis maximal 44 Euro im Monat steuerfrei gewรคhren. Voraussetzung dafรผr ist kรผnftig, dass diese Zuwendungen zusรคtzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewรคhrt werden, ausschlieรlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und dass die Karten keine Barauszahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.
Ehegatten/Lebenspartner dรผrfen ab dem kommenden Jahr mehr als einmal im Kalenderjahr ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Unabhรคngig vom Vorliegen besonderer Grรผnde kรถnnen sie damit unterjรคhrig die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Regelungen optimieren.
Das รคndert sich ab dem 1. Januar 2020 fรผr Existenzgrรผnder:
Wer einen Betrieb erรถffnet oder eine freiberufliche Tรคtigkeit aufgenommen hat, muss kรผnftig innerhalb eines Monats von sich aus den sogenannten ยปFragebogen zur steuerlichen Erfassungยซ mit Angaben zu den persรถnlichen Verhรคltnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkรผnften bzw. Umsรคtzen an das Finanzamt รผbermitteln. Der ausgefรผllte Fragebogen kann unkompliziert รผber das Online-Portal ยปMein ELSTERยซ (www.elster.de) elektronisch รผbermittelt werden. Die bisherige individuelle Aufforderung durch die Finanzรคmter, die entsprechenden Angaben zu erklรคren, entfรคllt.
Noch bis Ende Februar 2020: ยปZufrieden..? Ihr Finanzamt fragt nachยซ
Bรผrgerinnen und Bรผrger haben bis Ende Februar 2020 unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de die Mรถglichkeit, anonym ihre Meinung abzugeben. Die Teilnahme an der Befragung ist auch vor Ort in allen sรคchsischen Finanzรคmtern mรถglich.
Bei allgemeinen Fragen zu den รnderungen gibt das Info-Telefon der sรคchsischen Finanzรคmter Auskunft. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif fรผr Anrufe in das deutsche Festnetz).