Trebsen. Als Polizeibeamte des Polizeireviers Grimma am Freitagmorgen die Bundesstraße 107 von Bach in Richtung Trebsen befuhren, nahmen sie einen Honda Prelude vor sich wahr und entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle.
Dazu schalteten sie das übliche Anhaltesignal ein und gaben dem Fahrer, weil er dieses scheinbar nicht wahrnahm, zusätzlich noch Lichtzeichen. Zunächst blinkte der Fahrer des Honda rechts, um ein scheinbares Anhalten zu signalisieren, fuhr kurz darauf jedoch weiter und bog nach links, auf einen kleinen Parkplatz ab. Dort führte er unkontrollierte Fahrmanöver durch und wollte die Beamten dadurch „abschütteln“.
Daraufhin schalteten diese das Blaulicht ein. Der Honda fuhr schließlich weiter auf dem Radweg in Richtung Stadtwald und erhöhte seine Geschwindigkeit deutlich. Der Honda-Fahrer fuhr den Radweg weiter in Richtung Walzig und kam dabei immer wieder ins Schleudern. In einer 90-Grad-Kurve, kurz vor der Ortslage Walzig, fuhr der Fahrer des Honda letztendlich geradeaus die Böschung hinab, in mehrere Büsche hinein. Daraufhin begaben sich die Beamten sofort zu dem Honda und sahen, dass der Fahrer und dessen Beifahrer versuchten, durch das Dickicht zu entkommen. Dies gestaltete sich, aufgrund des Unterholzes, sowohl für die Flüchtenden als auch für die verfolgenden Beamten äußerst schwierig.
Den Beamten gelang es jedoch, beide zu stellen. Da sich der Fahrer heftig wehrte und auch den Versuch unternahm erneut zu flüchten, legten die Beamten ihm Handschellen an. Auch dem Beifahrer wurden Handschellen angelegt. Danach wurden der Fahrer (30) und der Beifahrer (24) einer Identitätsfeststellung unterzogen. Des Weiteren wurde bekannt, dass der 30-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ein durchgeführter Drogentest reagierte zudem positiv auf Methamphetamine und Opiate. Bei der Überprüfung des Beifahrers zeigte es sich, dass bei diesem der Verdacht einer illegalen Einreise gegeben war.
Zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen wurden die beiden Männer in ein Polizeirevier verbracht. Nach einer Rücksprache mit einer Bereitschaftsstaatsanwältin wurde der Honda beschlagnahmt und soll einer genaueren Durchsuchung unterzogen werden. Ermittlungen wegen u. a. einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet.