Grimma. Das mรผsst ihr bei Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften beachten!
Die Bรผrgerbรผros in Grimma, Nerchau, Mutzschen und Dรผrrweitzschen dรผrfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behรถrde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behรถrde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wendet man sich an einen Notar.
Fรผr die Beglaubigungen mรผssen die entsprechenden Originale/Kopien mitgebracht werden. Eine Kopie darf allerdings nicht beglaubigt werden, wenn der ursprรผngliche Zusammenhang eines Schriftstรผckes, das aus mehreren Blรคttern besteht, nicht (mehr) erkennbar ist.
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden kรถnnen nicht vom Bรผrgerbรผro beglaubigt werden. Ebenfalls sind Beglaubigungen nicht mรถglich, wenn durch den Gesetzgeber eine รถffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (wie z. B. Fรผhrungszeugnis, Erbschein etc.). Die Gebรผhr betrรคgt 0,50 Euro je angefangene Seite der zu beglaubigenden Abschrift, Fotokopie und dergleichen.; mindestens jedoch 5,00 Euro.
Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden fรผr oder aus dem Ausland informiert ihr euch bitte auf den Internetseiten des Auswรคrtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.
Unterschriftsbeglaubigungen โ Auch Unterschriften beglaubigen die Einrichtungen des Amtes fรผr Bรผrgerangelegenheiten nur, wenn das unterschriebene Schriftstรผck einer Behรถrde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht fรผr Unterschriften ohne zugehรถrigen Text oder solche, die der รถffentlichen Beglaubigung bedรผrfen (nach ยง 129 BGB). Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn man sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters leisten. Die Gebรผhr betrรคgt 5,00 Euro.
Fรผr Rรผckfragen steht die Bรผrgeramtsleiterin Martina Lehnigk unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 131, per E-Mail unter lehnigk.martina@ grimma.de oder persรถnlich im Stadthaus Grimma am Markt 17 gern zur Verfรผgung.