Bennewitz/Dresden. Die Landesdirektion Sachsen hat am Donnerstag grünes Licht für das Vorhaben „Neuordnung des Hochwasserschutzes der Vereinigten Mulde, Vorhaben O 2.4: Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau“ gegeben. Träger des Bauvorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Das Vorhaben ist Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, das von der Umweltministerkonferenz im Oktober 2014 beschlossen wurde und federführend vom Bund koordiniert wird. Das Projekt führt zu einer Vergrößerung des natürlichen Rückhaltevermögens der Vereinigten Mulde bei regelmäßigen Hochwasserereignissen bis zu einem statistisch alle 25 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis (sog. HQ (25)) und ist daher für den Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen und auf nationaler Ebene von großer Wichtigkeit.
Zum Vorhaben gehört der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches auf einer Länge von 4.982 Metern vom Nordrand der Ortslage Püchau bis zum Nordrand der Ortslage Grubnitz. Nördlich von Grubnitz bindet der neue Deich an den alten Deich Groitzsch-Bennewitz an. Der neue Deich wird den Hochwasserschutz für die Gemeinden Machern und Bennewitz vor statistischen Hochwasserereignissen HQ (100) der Vereinigten Mulde sicherstellen.
Die Deichhöhe wird durchschnittlich 2,75 Meter und maximal 3,60 Meter betragen. Im Bereich des geplanten Schöpfbauwerkes Püchau am Saubach an der Olgabrücke wird die Deichkrone auf 23 Meter verbreitert, um die notwendigen Bauwerke und Betriebseinrichtungen unterzubringen. Im Bereich der Querung des neuen Deiches Püchau-Grubnitz durch den Saubach in Höhe Püchau werden ein Siel und das genannte Schöpfwerk zur Gewährleistung der Binnenentwässerung neu errichtet. Im Bereich der Sichtachse des Schlossparkes Püchau wird der Deich u. a. mit einer luftseitigen Neigung von 1:4 hergestellt. Auf der gesamten Länge der geplanten Deichbaumaßnahme wird ein landseitiger Deichverteidigungsweg mit einer Gesamtbreite von vier Metern angeordnet, um die Zugänglichkeit für Unterhaltung und Deichverteidigung zu gewährleisten.
Sämtliche durch den Neubau des Deiches verursachten Eingriffe in das Wegenetz werden durch den Bau von Deichüberfahrten bzw. Wegeanpassungen wieder hergestellt. Die den Deich kreuzenden Leitungsbestände werden in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verlegt bzw. angepasst.
Der bestehende Altdeich Groitzsch-Bennewitz wird nach Errichtung des Hochwasserschutzdeiches Püchau-Grubnitz in Höhe Groitzsch auf einer Länge von ca. 300 Metern zurückgebaut, um eine schnelle Entwässerung der binnenseitig überfluteten Flächen nach einem abgelaufenen Hochwasserereigniss zu gewährleisten. Auch die Siele Groitzsch I und II in diesem Bereich werden zurückgebaut.
Durch den abschnittsweisen Rückbau des Altdeiches im o. g. Bereich und durch den Rückbau der beiden Siele am Lindelbach verliert der Altdeich seine Zweckbestimmung als öffentliche Hochwasserschutzanlage und wird aus dem Anlagenbestand der Landestalsperrenverwaltung ausgeschieden. Die Verkehrssicherungspflicht dieses Abschnittes obliegt künftig den Eigentümern der betroffenen Grundstücke. Die Baukosten des Projektes belaufen sich auf ca. 11 Mio. Euro.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes werden in Kürze in der Gemeinde Bennewitz, dem Verwaltungsverband Eilenburg-West (Gemeinde Jesewitz) und in der Gemeinde Machern zwei Wochen zur Einsicht ausliegen. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher in den oben genannten Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich findet eine Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt statt. Die Bekanntmachung über die Auslegung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar sein.