Hinweise zu den Osterfeuern

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Archivbild/Sรถren Mรผller

Landkreis Leipzig. Osterfeuer sind in Sachsen nur als sogenannte Brauchtumsfeuer statthaft und in den meisten Stรคdten und Gemeinden genehmigungspflichtig. Kann danach das Osterfeuer stattfinden, sollten einige VorsichtsmaรŸnahmen beachtet werden, um weder Mensch noch Tier noch Umwelt zu gefรคhrden.

Osterfeuer sind in Sachsen nur als sogenannte Brauchtumsfeuer statthaft und in den meisten Stรคdten und Gemeinden genehmigungspflichtig. Hier entscheiden die Kommunen als zustรคndige Ortspolizeibehรถrde,ob es sich um eine „รผber Jahre hinweg gepflegte Veranstaltung handelt, bei der die Pflege einer bestehenden Tradition im Vordergrund steht„, informiert das Landratsamt.ย  Kann danach das Osterfeuer stattfinden, sollten einige VorsichtsmaรŸnahmen beachtet werden,um weder Mensch noch Tier noch Umwelt zu gefรคhrden.

Dass die fรผr alle Feuer geltenden Sicherheits- und VorsichtsmaรŸnahmen gelten, eingehalten werden sollte selbstverstรคndlich sein. Durch das Verbrennen dรผrfen zudem auch keine Gefahren oder Belรคstigungen fรผr die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch die Rauchentwicklung oder den Funkenflug. Benutzen Sie zum Anzรผnden und zur Unterstรผtzung des Feuers keine hรคuslichen Abfรคlle, Mineralรถlprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hรถlzer. Generell ist das Verbrennen anderer Abfรคlle, wie Bau- und Abbruchholz, Verpackungsabfรคlle sowie Sperrmรผll (Mรถbelteile) verboten. Achten Sie bitte auf folgende Mindestabstรคnde: 200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Staats- und KreisstraรŸen, Lagern mit brennbaren Flรผssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefรคhrliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden sowie 1,5 km von Flugplรคtzen

Denken Sie bitte auch an den Artenschutz: Aufgeschichtete Reisig- und Holzhaufen bieten verschiedenen Tierarten Platz als Nist- und Ruhestรคtte. Wurden diese beispielweise vor dem Winter aufgeschichtet, werden sie von Igeln, aber auch Amphibien und Reptilien gern als Winterschlafplรคtze angenommen. Kleinvรถgel nutzen diese Haufen fรผr das inzwischen einsetzende Brutgeschรคft. ย Durch das Abbrennen, werden sie jedoch zur tรถdlichen Falle. Im Bundesnaturschutzgesetz ist jedoch der Schutz dieser Arten gesetzlich verankert und eine Tรถtung verboten (ยง 39 bzw. 44 BNatSchG). Aus diesem Grund ist ein unkontrolliertes Abbrennen der Haufen (z. B. ohne vorheriges vorsichtiges Umschichten) gesetzlich untersagt. Das Landratsamt bittet alle Kommunen, Vereine und Bรผrger um die Einhaltung dieser MaรŸgabe. Sinnvoller wรคre es, wenn Reisig-ย  und Schnittholzhaufen nicht verbrannt wรผrden, sondern als dauerhafte Lebensstรคtte fรผr Kleintiere erhalten blieben.
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