Sachsen. Der Freistaat Sachsen greift seinen Kommunen ab diesem Jahr bei der Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung unter die Arme.
Sie erhalten dafür insgesamt 20 Millionen Euro. Die entsprechenden Förderbescheide hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) im Auftrag des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) erstellt und an die Kommunen übersandt. Grundlage dafür ist das Sächsische Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetz (SächsGewUUG), das die Abgeordneten des Sächsischen Landtages Ende letzten Jahres zusammen mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 verabschiedet haben.
„Nach dem Sächsischen Wassergesetz sind die Gemeinden für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig. Dazu gehört zum Beispiel, Bäche und Flüsse von Bewuchs mit Pflanzen und von Sedimenten zu befreien, die sonst das Gewässer einengen“, so Umweltminister Thomas Schmidt. „Bei der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sind immer wieder erhebliche Defizite festzustellen, vor allem im ländlichen Raum. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen führen, so zu einer erhöhten Hochwassergefahr oder zur Vernässung landwirtschaftlicher Flächen“.
Die Gemeinden begründen die vorhandenen Defizite insbesondere mit fehlenden finanziellen Mitteln. Dem hilft der Freistaat Sachsen nun ab, indem er den betroffenen Gemeinden eine zweckgebundene pauschale Finanzhilfe für die Gewässerunterhaltung gewährt. Die Höhe des an die einzelnen Gemeinden zu zahlenden Betrags richtet sich dabei nach der Länge der von ihr zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung. Die Gesamtlänge dieser Gewässer beträgt im Freistaat Sachsen etwa 20 000 Kilometer. Damit erhalten die Kommunen für jeden zu unterhaltenden Gewässerkilometer etwa 500 Euro. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Gemeinden für die Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig wird dadurch ein wichtiger Beitrag zur Pflege der Gewässer und der Kulturlandschaft insgesamt erreicht.