Grimma. Mit dem Jahreswechsel ergeben sich auch einige รnderungen wie z.B in Sachen Hundesteuer. Die Stadtverwaltung informiert entsprechend:
รberprรผfung der Grundsteueranmeldung fรผr die Grundsteuer B auf der Grundlage eine ย Ersatzbemessung fรผr das Jahr 2019
Bei Wohngebรคuden, fรผr die durch das Finanzamt Grimma kein Einheitswert festgestellt worden ist, bemisst sich der Grundsteuerjahresbetrag fรผr die Grundsteuer B in Form einer Ersatzbemessung nach der Wohn- oder Nutzflรคche des Gebรคudes. Die Grundsteuer wird dabei nach ยงยง 42 und 44 Grundsteuergesetz (GrStG) ermittelt und festgesetzt. Fรผr die Ermittlung der Grundsteuer haben der Eigentรผmer oder der Verwalter des Objektes eine Grundsteueranmeldung bei der Stadt Grimma vorzulegen. Haben sich seit der letzten รberprรผfung Verรคnderungen (z.B. Modernisierungen, Verรคnderung der Wohn- o. Nutzflรคche, Schaffung von Stellplรคtzen etc.) ergeben, so ist durch die Steuerpflichtigen eine neue Grundsteueranmeldung auszufรผllen und bei der Stadt Grimma einzureichen. Die Formulare sind im Steueramt der Stadt Grimma (Auรenstelle Nerchau, Nerchauer Hauptstr.18) erhรคltlich. Die Bauarbeiten mรผssen dabei bis zum 31.12.2018 abgeschlossen worden sein. Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Verรคnderungen am Wohnobjekt erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteueranmeldung erforderlich.
Gewerbesteuer: Fรผr die Gewerbesteuer haben die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungsbescheide fรผr das Jahr 2019 bereits erhalten oder sie erhalten sie in den nรคchsten Tagen.
Hundesteuer: Fรผr das Jahr 2019 werden neue Jahresbescheide fรผr die Hundesteuer versendet. Die im Jahr 2016-2018 ausgegebenen Hundemarken (rund-grรผn) verlieren somit ihre Gรผltigkeit. Die Ausgabe der neuen Hundemarken erfolgt mit Versand der Hundesteuerbescheide.
Zweitwohnungssteuer: Es gilt grundsรคtzlich der letzte zugestellte Bescheid, den der Abgabepflichtige vorliegen hat. Sie werden darauf hingewiesen, dass รnderungen bezรผglich der Mindestausstattung der Zweitwohnung oder des Bungalows innerhalb von 4 Wochen dem Steueramt der Stadt Grimma schriftlich anzuzeigen sind. Bei Fragen kรถnnen Sie sich gern an das Steueramt der Stadt Grimma, Telefon: 03437/ 9858-146/ 311 wenden.
Vergnรผgungssteuer: Die Aufsteller bzw. Betreiber von Spielautomaten werden darauf hingewiesen, den Auf- und Abbau bzw. Austausch von Spielautomaten und Gerรคten mit und ohne Gewinnmรถglichkeit innerhalb 14 Tagen dem Steueramt mitzuteilen. Die Meldung รผber die Einspielergebnisse hat quartalsweise zu erfolgen. Dabei sind die Zรคhlausdrucke mit einzureichen. Diese erhรคlt man nach der Prรผfung zurรผck.
Fรผr Rรผckfragen steht das Steueramt der Stadt Grimma in Nerchau, Nerchauer Hauptstraรe 18, oder telefonisch unter der Rufnummer ย Telefone: 03437/ 9858311 gern zur Verfรผgung.